Autofahren mit 17 Lernfahrausweis mit 17: Die neuen Regeln im Überblick!
Aktualisiert: 4. Januar 2024
von
Florian Scheller
Den Führerschein mit 17 Jahren. Ab 2021 ist das in der Schweiz die Realität, also nicht ganz, aber fast. Man sollte besser sagen den Lernfahrausweis mit 17 Jahren. Was du über diese neue Regelung alles wissen musst, erfährst du in diesem Blog.
Lernphase für 12 Monate
Du kannst ab dem 1.1.2021 den Lernfahrausweis schon ab deinem 17. Geburtstag beantragen. Neu ist aber auch, dass jeder der den Lernfahrausweis in der Schweiz vor dem 20. Altersjahr beantragt, automatisch eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen muss. Um es zusammenzufassen: Beantragst du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag, musst du automatisch mindestens ein Jahr Fahrpraxis sammeln, also entweder durch Fahrstunden oder private Übungsfahrten, bis du zur praktischen Fahrprüfung überhaupt zugelassen wirst.
Anmerkung: Begleitetes Fahren
Der Schweizer Lernfahrausweis erlaubt es dir bei einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin Fahrstunden zu machen, oder mit einer Begleitperson aus deinem privaten Umfeld (Eltern, Geschwister, Freunde usw.) Lernfahrten unternehmen. Wenn du privat Übungsfahrten unternimmst muss deine Begleitperson seit mindestens drei Jahre den definitiven Führerschein haben und das 23. Altersjahr vollendet haben. Weitere Informationen findest du im Blog über private Übungsfahrten.
Autofahren ab 17 für Personen mit Jahrgang 2003
Damit junge Autofahrer:innen, die im Jahr 2003 geboren sind, weiterhin die Möglichkeit haben noch vor ihrem 19. Geburtstag den Führerschein zu machen, hat der Bundesrat eine Übergangsbestimmung beschlossen. Diese ist wie folg:
- Jede Person mit dem Jahrgang 2003, kann ab dem 1. Januar 2021 den Lernfahrausweis bereits mit 17 beantragen. Wird der Lernfahrausweis noch im Jahr 2021 ausgestellt, darf die praktische Fahrprüfung ab dem 18. Geburtstag abgelegt werden, auch wenn man den Lernfahrausweis noch nicht 12 Monate besitzt. Währe diese Ergänzung nicht zustande gekommen, hätten eine Person mit Jahrgang 2003, die zu beginn des Jahres Geburtstag hat, erst mit fast 19 Jahren die Autoprüfung, wegen der einjährigen Lernphase, machen können.
- Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder noch später beantragen, müssen wie alle anderen die obligatorische Lernphase durchlaufen.
- Personen mit Jahrgang 2002, müssen ihren Lernfahrausweis noch im Jahr 2020 erhalten, wenn sie die einjährige Lernphase umgehen wollen.
Wenn du also den Jahrgang 2002 oder 2003 hast, würden wir dir nahelegen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, dann musst du die Lernphase nicht durchlaufen.
Beim ASTRA findest du die Spezialregeln 2003er Jahrgänge noch genauer erklärt. Klick dafür hier um auf die Seite des ASTRAs zu gelangen.
Gründe für die Gesetzesänderung
Diese 12-monatige Lernphase soll die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen. In dieser Zeit sollst du viel Erfahrung hinter dem Lenkrad sammeln, aber immer unter der Aufsicht und Obhut einer Begleitperson. Das Unfallrisiko nach der praktischen Fahrprüfung soll somit deutlich reduziert werden.
Wenn der Bundesrat, nach Inkrafttreten der obligatorischen 12-monatigen Lernphase, das Mindestalter für den Erwerb des Lernfahrausweis nicht von 18 Jahre auf 17 Jahre heruntergesetzt hätte, könnten Schweizer Neulenker:innen frühestens mit 19 die Autoprüfung machen. Besonders für gewisse Berufsausbildungen ist der Führerschein mit 18 fast eine zwingende Voraussetzung und die hätten besonders unter der neuen Regelung gelitten.
Evaluation nach 3 Jahren
Ist das Autofahren ab 17 in der Schweiz ein zukünftiges Erfolgsmodell? Genau diese Frage muss, im Auftrag des Bundesrats, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beantworten. Spätestens nach drei Jahren werden wir also mehr wissen über die Auswirkungen dieser neuen Regelung. Das UVEK wird nach Abschluss der Evaluation, den entstandenen Bericht veröffentlichen und dem Bundesrat vorlegen. Danach muss entschieden werden, ob dieser Ansatz weiterverfolgt wird.
Die Schweiz ist in Sachen «Führerschein mit 17» in gewisser Weise ein sogenannter Vorreiter, denn wird dies zu einem Erfolgsmodell, ist es durchaus wahrscheinlich, dass andere Länder das Mindestalter für zum Autofahren auch senken werden. Denn das Modell «Begleitetes Fahren» haben wir bereits als Erfolgsmodell in andere Staaten exportiert, wie z.B. Kanada, Frankreich sowie gewisse Bundesstaaten in den USA.
Weitere Gesetzesänderungen
Nur noch 1 Weiterbildungstag (WAB)
Ab 1. Januar 2020 will der Bundesrat nur noch ein Kurstag, den du auch schon im ersten Jahr nach der praktischen Fahrprüfung absolvieren musst. Die Kursdauer wird sich um mehr als die Hälfte auf sieben Stunden senken. Doch der neue Weiterbildungstag wird jedoch mehr als der aktuelle erste Weiterbildungstag kosten. Nutze diese Übergangsphase zu deinem eigenen Finanziellen Interesse aus indem du den ersten Kurstag noch in diesem Jahr machst. Wie das genau geht, wird dir unter wichtige Hinweise zu den Weiterausbildungskursen erklärt.
Im Fokus des künftigen Kurstages wird die Unfallverhütung stehen. Durch praktische Übungen unter realitätsnahen Bedingungen wird dir das rechtzeitige und konsequente Bremsen bis hin zur Vollbremsung nähergebracht. Die Vollbremsung ist bereits jetzt Teil der praktischen Fahrprüfung, was aber im oftmals sehr dichten Verkehr weder geübt noch getestet werden kann. Ebenfalls ein wichtiges Thema wird das energieeffiziente Fahren sein.
Wichtige Hinweise zu den Weiterbildungskursen
Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später
Wenn du einen Führerausweis mit Ablaufdatum 2020 oder später besitzt, musst du nur noch den neuen Weiterbildungstag besuchen oder nachweisen, dass du den Weiterbildungskurs 1 gemacht hast. Kleiner Tipp: Mach’ noch dieses Jahr den WAB 1 anstelle des neuen, kostspieligeren Weiterbildungskurses.
Hast du vor dem 31. Dezember 2019 deinen Führerschein auf Probe erworben, kannst du frei entscheiden, ob du den neuen Weiterbildungstag oder den alten WAB 1 machen willst. In beiden Fällen hast du drei Jahre Zeit.
Wenn du nach dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erhältst, musst du innerhalb der ersten 12 Monate den neuen Weiterbildungstag absolvieren.
Unbegrenzte Gültigkeit von Theorieprüfung und VKU
Bis jetzt lauteten die gesetzlichen Vorschriften so, dass du zwei Jahre nach erfolgreich abgelegter Theorieprüfung und der Teilnahme an den beiden Verkehrskundeunterrichten, dich für die praktische Fahrprüfung anmelden musstest. Wenn das nicht geschehen ist, wärst du gezwungen gewesen, beides zu wiederholen. Künftig gelten deine bestandene Theorieprüfung und die absolvierten Verkehrskundeunterricht grundsätzlich unbefristet. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Verzicht auf Automateneintrag
Wer bis zum 1. Februar 2019 die praktische Fahrprüfung in einem Auto mit Automatikgetriebe absolviert hat, bekam im Führerausweis einen entsprechenden Eintrag und durfte auch nur ein solches fahren. Neuerdings wird auf diese Beschränkung verzichtet: Du kannst also auch ein handgeschaltetes Fahrzeug führen, wenn du deine praktische Fahrprüfung in einem Auto mit Automatikgetriebe abgelegt hast. Inhaber des bisherigen Führerausweise können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen, welches diesem Anliegen nachkommt, sofern keine gesundheitlichen Probleme vorliegen (z.B. nicht in der Lage, das Kupplungspedal zu bedienen).
Gesetzesänderung Motorrad
Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A
Wenn du jemand bist, der sich von möglichst viel PS durch die Kurven tragen will und dazu die leistungsstärksten Motorräder benötigt, muss sich künftig für mindestens 2 Jahre mit ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A zufriedengeben. Diese neue Regelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien
Die Schweizer Motorrad-Kategorien werden sich ab dem 1. Januar 2021 an EU-Richtlinien anpassen. Auch das Mindestalter wird auf das des EU-Niveaus angepasst. Bereits mit 16 Jahren darf man Motorräder der 125er – Klasse fahren und nicht wie bis jetzt erst mit 18. Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Integriert wird diese in die Unterkategorie A1. Das Mindestalter beträgt nicht, wie bis jetzt in der Schweiz 16 Jahre, sondern wird auf 15 Jahre herabgesetzt.
Falls du noch mehr wissen möchtest, kannst du das Faktenblatt für Neuerungen der Führerausweisvorschriften im Überblick, oder beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) die ganze Revision der Führerausweisvorschriften einsehen.
Ist der Lernfahrausweis im Ausland gültig?
Nein, dein Lernfahrausweis ist nicht im Ausland gültig, nur in der Schweiz. Für weitere Informationen gehe auf der Lernfahrausweis.
Über alle oben genannten Änderungen zum Lernfahrausweis ab 17, hat das SRF in deren Radiosender und im 10vor10 berichtet.
Und in diesem Video erklärt dir ein Schweizer Fahrlehrer die genauen Änderungen.