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Der unbefristete Führerausweis Ziel erreicht: Der definitive Führerschein

Veröffentlicht: 4. Januar 2024

Autor Florian Scheller von todrive.ch
Unbefristeter Führerschein - Ziel erreicht auf dem Weg zum Führerschein - nach dem Führerschein auf Probe, den definitiven Führerschein erhalten

Lernfahrausweis beantragt, Theorieprüfung bestanden, Autofahren gelernt, praktische Fahrprüfung gemeistert, WAB-Kurs rechtzeitig absolviert und auch noch drei Jahre mit dem Führerschein auf Probe unterwegs – alles geschafft! Jetzt kommt der definitive Fahrausweis!


Alles weitere über den Weg zum Führerschein.

Muss ich den unbefristeten Führerschein beantragen?

Deinen Weiterausbildungs-Kurs (WAB) hast Du innerhalb der ersten 12 Monate nach Erhalt des probeweisen Führerausweises fristgerecht absolviert. In der Regel wird Dir danach der definitive Ausweis auf dem Postweg zugestellt, frühestens jedoch einen Monat vor Ablauf des befristeten. Es gibt jedoch immer noch einzelne Kantone, in denen Du die WAB-Kursbestätigung selbständig dem Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons zukommen lassen musst. Mache Dich deshalb rechtzeitig kundig und frage auch, ob für den definitiven Führerschein ein neues Passfoto verlangt wird.

Was kostet der definitive Führerausweis?

Für den administrativen Aufwand berechnen die Strassenverkehrsämter üblicherweise etwa 50 Franken. Die Rechnung erhältst Du zusammen mit dem definitiven Führerschein.

Eine gesamte Zusammenstellung der Kosten findest du im Blog Kostenübersicht Führerschein.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem definitiven Führerschein der Kategorie B fahren?

Mit dem Führerausweis der Kategorie B darfst Du in der Schweiz Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg fahren. Gleichzeitig dürfen diese Fahrzeuge, vom Fahrersitz abgesehen, nicht mehr als 8 Plätze aufweisen.

Du darfst mit dem Fahrzeug einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750kg ziehen, sofern die Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug und Anhänger) das Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschreitet.

Zusätzliche Berechtigungen: Kategorien B1, F, G, M (Übersicht der Kategorien in der Schweiz

Alkohol am Steuer - Erlaubter Pegel - Unbefristeter Führerschein Schweiz - Das darfst du alles nach dem der Probeführerschein in einen definitven Führerschein umgewandelt wurde

Wieviel Alkohol darf ich konsumieren?

Mit dem unbefristeten Führerausweis darfst Du in der Schweiz mit einem Atem- oder Blutalkoholwert von maximal 0,5 Promille (0,25mg/l) Auto fahren. Diesen Promillewert kannst Du bereits nach einem Glas Bier (3dl) erreichen!

Wirst Du mit einem höheren Blutalkoholwert kontrolliert, wird das Vergehen in drei Schweregrade unterteilt:

1. Von 0,5 bis 0,75 PromilleDu musst mit einer hohen Geldbusse und/oder einer Verwarnung rechnen, wenn Du mit 0,5 bis 0,75 Promille (bzw. 0,25 bis 0.39 mg/l) Blutalkoholwert ein Fahrzeug bewegst und kontrolliert wirst.

2. Wenn Du mit 0,5 bis 0,75 Promille gegen die Strassenverkehrsvorschriften verstösst, musst Du mit einem Fahrausweisentzug von mindestens einem Monat, mit einer hohen Geldstrafe und, je nach Schwere des Verstosses, mit einem Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren rechnen. Die Geldstrafe bemisst sich nach Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen.

3. 0,8 Promille und mehr: Die Fahrerlaubnis wird Dir vor Ort für mindestens 3 Monate entzogen. Ebenfalls wird eine hohe Busse ausgesprochen, die sich an Deinen finanziellen Verhältnissen orientiert. Zusätzlich droht Dir ein Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren, mit oder ohne Bewährung. Dieser Verstoss wird auch in Deinem Strafregister eingetragen und ist für längere Zeit auf jedem Strafregisterauszug sichtbar. Alle Geschäftstätigkeiten, Stellenbewerbungen oder Wohnungsanmietungen sind dadurch erheblich erschwert.

 

Im Wiederholungsfall wird das Strafmass deutlich erhöht und die Mindestentzugsdauer Deines Führerscheins empfindlich verlängert. Im Falle eines so genannten Sicherungsentzuges bleibt er sogar auf unbefristete Zeit verlängert.

 

Wichtig: Auch ein Beifahrer muss mit strafrechtlichen Konsequenten rechnen, wenn er Dich wissentlich hat alkoholisiert ein Fahrzeug führen lassen.

 

Auf der Website des TCS findest Du detaillierte Informationen über Alkohol am Steuer. Gerade im europäischen Ausland gelten sehr unterschiedliche Limiten, insbesondere für so genannte Neulenker:

 

Mit welchen Konsequenzen muss ich bei Verstössen rechnen?

Das Ausmass der Widerhandlung wird vom Strassenverkehrsgesetz in fünf verschiedene Schweregrade unterteilt:

1. Sehr leichte Widerhandlung: Wenn Du z.B. beim Ein- oder Ausparkieren einen leichten Schaden (kleine Delle, Kratzer, Lackschaden usw.) an einem anderen Fahrzeug verursachst und Deine Kontaktinformationen/Personalien (Name und Telefon-nummer) auf einem Zettel unter die Scheibenwischer klemmst oder die Polizei informierst. Du musst mit keiner Strafe oder rechtlichen Folgen rechnen.

Achtung: Gibst Du keine Kontaktinformationen an und fährst einfach weg, begehst Du Fahrerflucht. Diese wird als schwere Widerhandlung geahndet.

2. Bagatell-Widerhandlung: Eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Parkbusse oder ohne Gurt Auto fahren, erfüllt einen Ordnungsbussenbestand und wird mit einer Geldstrafe sanktioniert.

3. Leichte Widerhandlung (LW): Mittlere Geschwindigkeitsüberschreitungen oder ein zu hoher Blutalkoholwert:

 

Innerorts:           16 km/h bis 20 km/h
Ausserorts:        26 km/h bis 29 km/h
Autobahn:          31 km/h bis 34 km/h
Alkohol:              0,5 bis 0,79 Promille

 

Leichte Widerhandlungen werden auch als Übertretungen bezeichnet, die ein Administrativverfahren oder -massnahmen zur Folge haben (Verwaltungsverfahren, Verwarnung und/oder Führerausweisentzug).

In der Regel wird davon unabhängig auch noch ein Strafverfahren eingeleitet, was einkommensabhängige Geldstrafen, Verfahrenskosten, weitere Gebühren bis hin zu Freiheitsentzug nach sich ziehen kann.

 

Wichtig: Zwei leichte Widerhandlungen werden zu einer mittelschweren vereint (2x LW = 1x MW), z.B. in alkoholisiertem Zustand (0,5-0,79 Promille) zu schnell gefahren sein.

 

4. Mittelschwere Widerhandlungen (MW) gelten in strafrechtlicher Hinsicht als Vergehen, z.B. eine höhere Geschwindigkeitsüberschreitung.

 

Innerorts:          21 km/h bis 24 km/h
Ausserorts:        26 km/h bis 29 km/h
Autobahn:         31 km/h bis 34 km/h
Alkohol:              0.8 Promille

 

Als Administrativmassnahme musst Du Deinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben, als strafrechtliche Massnahme wird Dir eine einkommensabhängige Geldstrafe auferlegt. Für die Verfahrenskosten und allfällige weitere Gebühren musst Du ebenfalls aufkommen.

 

5. Schwere Widerhandlung (SW): Sie zählt im strafrechtlichen Sinne als Vergehen, z.B. eine gravierende Geschwindigkeitsüberschreitung.

 

Innerorts:          25 km/h und mehr
Ausserorts:       30 km/h und mehr
Autobahn:         35 km/h und mehr
Alkohol:             0,8 Promille und mehr
Drogen:              Null-Toleranz

 

Als Administrativmassnahme musst Du für mindestens 3 Monate Deinen Führerausweis abgeben. Die strafrechtliche Massnahme sieht eine Freiheits- und Geldstrafe vor. Die Verfahrenskosten und sämtliche anfallenden Gebühren müssen ebenfalls von Dir bezahlt werden.

 

Begehst Du innerhalb der folgenden 10 Jahre ein weiteres Mal eine leichte bis schwere Widerhandlung, bist Du ein Wiederholungstäter. Jetzt wird das Strafmass nach dem so genannten Kaskadensystem berechnet: Deinen Führerschein musst Du für mindestens doppelt so lange wie bei der ersten Widerhandlung abgeben. Bei wiederholten schweren Widerhandlungen (Raser-Delikte) wird nach neuem Recht in den meisten Fällen das involvierte Fahrzeug konfisziert. Kommt es zu drei schweren oder vier mittelschweren Widerhandlungen innerhalb einer Zeitspanne von 10 Jahren, wird Dir die Fahrerlaubnis neu für eine unbestimmte Zeit, wenigstens aber für zwei Jahre entzogen.

Dein Führerschein wird für immer einbehalten, wenn Du Deine Fahrerlaubnis nach einem Entzug zurückerhältst und Du Dir erneut eine schwere Widerhandlung zu Schulden kommen lässt.

Eine Übersicht und detailliertere Informationen über Widerhandlungen und ihre Konsequenzen findest Du beim Amt für Strassenverkehr.

Wozu ein internationaler Führerschein?

In vielen Ländern reicht Dein Führerschein im Kreditkartenformat völlig aus, und das Beantragen eines internationalen Führerscheins ist nicht notwendig. Einige wenige Staaten verlangen aber immer noch diese Bescheinigung. Der internationale Führerschein ist für drei Jahre gültig. Hast Du einen Führerausweis auf Probe, so wird der internationale bis zum Ablaufdatum des befristeten ausgestellt. Es ist nicht möglich, den internationalen Führerschein zu verlängern, Du musst bei Bedarf einen neuen beantragen. Ausgestellt wird der internationale Führerschein beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons, die Kosten belaufen sich auf 15 – 50 Franken.

Gültig ist der internationale Führerschein nur in Kombination mit Deinem Schweizer Führerausweis. Du musst also zwingend beide mitnehmen. Wenn Du mit Deinem eigenen Auto ins Ausland fährst, ist dieses bereits für Haftpflichtschäden bei Deiner Schweizer Versicherung geschützt.

Die internationalen Vorschriften und Gesetze sind einem ständigen Wandel ausgesetzt.  Wir empfehlen Dir deshalb dringend, Dich vor Deiner Abreise beim Konsulat Deines Ziellandes über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, also Dich kundig zu machen, welche Dokumente und Ausweise Du benötigst. Informiere Dich auch über die geltenden Verkehrsregeln in Deinem Reiseland, damit Du überall sicher und vorschriftsgetreu unterwegs bist:

 

Wo brauche ich einen internationalen Führerschein?

Du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schweizer Führerschein in allen Ländern der EU und den EFTA-Staaten, sowie in Andorra, Aruba, Mazedonien, Monaco, Montenegro, San Marino, in der Ukraine und in der Türkei anerkannt wird. Einen internationalen Führerschein benötigst Du dort also nicht.

In vereinzelten Staaten des Ostblocks wird der Besitz eines internationalen Führerscheines wenigstens dringend empfohlen, wenn nicht sogar behördlich verlangt. Es sind dies z.B. Russland und Weissrussland, die Ukraine und Albanien. Ganz unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften verlangen viele Autovermieter einen internationalen Führerschein. Um Dir einen unnötigen Behördengang zu ersparen, raten wir Dir dringend an, Dich vor Antritt Deiner Reise bei einem Reisebüro, bei der Botschaft bzw. beim Konsulat, oder beim TCS über die erforderlichen Reisedokumente zu informieren.

 

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Wenn Du einen internationalen Führerschein auf schriftlichem und postalischem Weg beantragst, mache Dich beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons über die Bearbeitungsdauer kundig. Prüfe auch allfällige Online-Dienste der Motorfahrzeugkontrolle (MFK).

Bleibt Dir nicht viel Zeit, kannst Du auch einfach mit Deinem originalen Führerschein und einem Passfoto direkt am Schalter der MFK einen internationalen Führerschein beantragen. Auf diesem Weg kannst Du ihn auch gleich mitnehmen.

 

Hohe Verkehrssicherheit in der Schweiz

Die Zahl der Unfälle und Unfalltoten nimmt in der Schweiz jährlich ab. Auf eine Million Einwohner kommen jährlich «nur» etwa 30 Todesopfer. Die Schweiz belegt mit dieser Statistik im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz.

Wie lange bleibt der alte blaue Führerausweis noch gültig?

Bis am 31.1.2024 ist der alte blaue Führerschein in der Schweiz noch gültig. Ab diesem Datum muss jeder Autofahrer einen Führerausweis im Kreditkartenformat auf sich tragen. Beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons kannst Du den Umtausch beantragen.

Dafür benötigst Du ein aktuelles, farbiges Passfoto, den originalen «blauen» Führerschein, eine Kopie der ID oder des Passes (Vorder- und Rückseite), sowie das Antrags- bzw. Umtauschformular. Dieses und weitere Informationen findest Du auf der Webseite des zuständigen Strassenverkehrsamtes.

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