Bussenrechner Schweiz: was Blitzer, Promille und Handy am Steuer kosten — und was in der Probezeit passiert
Gemessen 64 in der 50er-Zone:
nach dem Abzug von 5 km/h bleiben
9 km/h zu viel —
CHF 120Ordnungsbusse, keine Massnahme
gegen den Ausweis, auch nicht in der Probezeit. Stell unten Zone und Messwert ein: der Rechner
zieht den Toleranzabzug ab, nennt den Tarif der Ordnungsbussenverordnung und sagt, ab wann
Verwarnung, Entzug und die Verlängerung der Probezeit beginnen.
Tarif OBV Anhang 1 · 1. August 2026Massnahmen SVG Art. 15a, 16a–16c · 1. Juli 2026Abgelesen 21. September 2026
In km/h zu viel, nach dem Toleranzabzug. Entzug ab: mindestens ein Monat beim ersten Mal
(Art. 16b SVG); die km/h-Stufen sind die
Praxis nach Bundesgericht, gleichlautend bei den Strassenverkehrsämtern
Zürich,
Aargau und
Bern.
* Bern: +31 auf Autostrassen mit getrennten Fahrbahnen.
Raser:Art. 90 Abs. 4 SVG.
Tippen rechnet den Fall im Rechner vor.
Der ToDrive-Bussenrechner
OBV Anhang 1, Stand 1. August 2026
Zone
Das sind die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten. Bist du bei einer
signalisierten Limite geblitzt worden — 60 innerorts, 70 ausserorts —, gilt
derselbe Tarif: Anhang 1 Ziffer 303 der Ordnungsbussenverordnung nennt die signalisierte
Höchstgeschwindigkeit ausdrücklich neben der allgemeinen und unterscheidet nur nach
innerorts, ausserorts/Autostrasse und Autobahn, nie nach der Höhe der Limite. Rechne die
km/h zu viel gegen deine signalisierte Limite und lies die Zeile in der
Tabelle weiter unten.
Häufig gesucht — ein Klick füllt den Rechner
64
Das ist der Wert auf dem Radar, nicht auf deinem Tacho.
Abgezogen wird der Toleranzabzug — automatisch, siehe unten.
Gemessen mit
Feste und aufgestellte mobile Blitzer messen mit Radar (Abzug 5 km/h bis 100), die
Handmessung der Polizei mit Laser (3 km/h). Aus dem fahrenden Polizeiauto (Moving-Radar) sind es
7 km/h, in Kurven 10 — die ganze Liste steht unten. Weisst du es nicht: Radar.
Probezeit
120CHF · Ordnungsbusse
Gemessen 64 km/h, abgezogen 5 km/h (Radar): gerechnet 59 km/h, also 9 km/h zu viel. Stufe 6–10 km/h innerorts — Ordnungsbusse nach OBV Anhang 1 Ziff. 303.1.
Keine Massnahme gegen den Ausweis: eine Ordnungsbusse führt weder zu einer Verwarnung noch zu einem Entzug.
In der Probezeit ändert das nichts am Ausweis auf Probe. Erst ab 16 km/h zu viel (gerechnet) folgt eine Verwarnung, ab 21 ein Entzug — und mit dem Entzug die Verlängerung der Probezeit.
59 km/hgerechnet — gemessen 64, Abzug 5 (Radar) · 9 km/h zu viel in der 50er-Zone
CHF 40
CHF 120
CHF 250
Verw.
≥ 1 Mt.
≥ 3 Mt.
Raser
59
1–5
6–10
11–15
16–20
21–24
25–49
ab 50
km/h zu viel, nach dem Abzug — links die Höchstgeschwindigkeit
(50 km/h), rechts
110. Ziehen oder tippen setzt den Messwert.
1–5Ordnungsbusse CHF 40
6–10Ordnungsbusse CHF 120
11–15Ordnungsbusse CHF 250
16–20Anzeige, Verwarnung
21–24Anzeige, Entzug mindestens 1 Monat
25–49Anzeige, Entzug mindestens 3 Monate
ab 50Raserdelikt, Entzug mindestens 24 Monate
Ab 16 km/h zu viel
(innerorts) ist es keine Ordnungsbusse mehr: Verwarnung ab
16, Entzug mindestens 1 Monat ab 21,
mindestens 3 Monate ab 25, Raser ab
50 km/h über 50.
Gerechnet nach der Ordnungsbussenverordnung, Anhang 1, Stand 1. August 2026 (in fedlex abgelesen am 21. September 2026). Toleranzabzug bereits berücksichtigt.
Das ist der Tarif, keine Rechtsberatung: er ersetzt weder den Brief des Kantons noch eine
Rechtsberatung. Im Ordnungsbussenverfahren kommen keine Kosten dazu (Art. 12 OBG); wer angezeigt
wird, zahlt neben der Busse die Verfahrenskosten seines Kantons.
Bussenkatalog Schweiz: Geschwindigkeitsbussen nach Zone
Das ist die ganze Tabelle, aus der der Rechner eine Zeile holt: die Ordnungsbusse für
Geschwindigkeitsüberschreitungen nach Anhang 1 Ziffer 303 der Ordnungsbussenverordnung, Stand
1. August 2026. Gezählt wird die Überschreitung nach dem
Toleranzabzug — nicht der Wert auf dem Radar. Ob Radar, Laser oder Blitzer: der
Tarif ist derselbe, nur der Abzug unterscheidet sich. Was ein paar km/h mehr für den Anhalteweg bedeuten,
zeigt der Anhalteweg-Simulator.
50er-Zone mit 60 geblitzt Radar, Abzug 5: gerechnet 55 km/h,
5 zu viel — Ordnungsbusse, keine Massnahme gegen den AusweisCHF 40
30er-Zone mit 40 geblitzt Radar, Abzug 5: gerechnet 35 km/h,
5 zu viel — Ordnungsbusse, keine Massnahme gegen den AusweisCHF 40
Autobahn 120 mit 140 geblitzt Radar, Abzug 6: gerechnet 134 km/h,
14 zu viel — Ordnungsbusse, keine Massnahme gegen den AusweisCHF 120
Ordnungsbusse in Franken, je gerechneter Überschreitung
Zu viel
innerorts, 30er-Zonen
ausserorts, Autostrasse
Autobahn
1–5 km/h
CHF 40
CHF 40
CHF 20
6–10 km/h
CHF 120
CHF 100
CHF 60
11–15 km/h
CHF 250
CHF 160
CHF 120
16–20 km/h
Anzeige
CHF 240
CHF 180
21–25 km/h
Anzeige
Anzeige
CHF 260
darüber
ab 16: Anzeige
ab 21: Anzeige
ab 26: Anzeige
Quelle: OBV Anhang 1 Ziff. 303.1 (innerorts), 303.2 (ausserorts und Autostrassen), 303.3 (Autobahnen).
Zitiervorschlag: «Quelle: ToDrive-Bussenrechner nach OBV Anhang 1, Oktober 2026».
«Anzeige» heisst: kein Ordnungsbussenverfahren mehr. Die Polizei meldet den Fall der
Strafbehörde, die die Busse festlegt (Art. 90 Abs. 1 SVG), und dem Strassenverkehrsamt, das
über den Ausweis entscheidet. Was dann gilt, steht im nächsten Abschnitt. Auch eine
Ordnungsbusse fällt weg, wenn jemand gefährdet oder verletzt oder ein Schaden verursacht wurde
(Art. 4 Abs. 3 OBG) oder wenn mehrere Bussen zusammen mehr als 600 Franken ergeben würden — dann
wird alles im ordentlichen Strafverfahren beurteilt (Art. 5 Abs. 2 OBG).
Ab wann es kein Ordnungsbussenverfahren mehr ist: Verwarnung, Entzug, Raser
Die Dauer des Entzugs steht im Gesetz (Art. 16a–16c SVG). Ab wie viel km/h welche Stufe gilt,
ist die Praxis der Strassenverkehrsämter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts — für
die schwere Widerhandlung ausdrücklich BGE 132 II 234: 25 km/h innerorts, 30 ausserorts, 35 auf der
Autobahn, unabhängig von Verkehr und Sicht. Alle Werte gerechnet, also nach dem Toleranzabzug.
Massnahme gegen den Ausweis, je gerechneter Überschreitung in km/h
Diese Stufen stehen in keiner Verordnung — sie sind die Praxis der
Strassenverkehrsämter. In drei Kantonen nachgelesen und dort Zeile für Zeile gleich:
Zürich,
Aargau und
Bern
(abgerufen am 21. September 2026). Ein Unterschied bleibt: die
Autostrasse. Zürich führt sie unter «Ausserorts und Autostrasse» —
so rechnet auch dieser Rechner; Bern stellt eine richtungsgetrennte Autostrasse der Autobahn
gleich, dort beginnt die Verwarnung erst bei 26 km/h zu viel. Für die
Ordnungsbusse gibt es diesen Unterschied nicht: OBV Anhang 1 Ziff. 303.2 nennt die Autostrassen
ausdrücklich beim Ausserortstarif. Massgebend ist am Ende der Kanton, der die Massnahme
verfügt.
Die Verwarnung gilt, wenn in den 2 Jahren davor keine Massnahme verfügt
wurde; sonst wird auch aus einer leichten Widerhandlung ein Entzug von mindestens einem Monat
(Art. 16a Abs. 2 und 3). Wie die Dauer mit Vorgeschichte steigt, steht unten unter
Ausweisentzug. Strafrechtlich ist ab der schweren Widerhandlung Art. 90
Abs. 2 SVG im Spiel: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, beim
Raserdelikt Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren
(Abs. 3; weniger als ein Jahr nur nach Abs. 3bis oder 3ter) — das entscheidet
das Gericht, und darum nennt diese Seite dafür keinen Betrag.
Die Probezeit: was eine Busse für Neulenker bedeutet
Der erste Führerausweis gilt 3 Jahre auf Probe (Art. 15a Abs. 1 SVG).
Was eine Busse darin auslöst, hängt nur an der Stufe — vier Stufen, und der Rechner
oben markiert deine.
1
Ordnungsbusse: die Probezeit bleibt, wie sie ist dein Fall
Zu vielbis 15 km/h innerorts · 20 ausserorts · 25 Autobahn — gerechnet, nach dem Abzug
Probezeitunverändert. Keine Meldung ans Strassenverkehrsamt, kein Tag länger auf Probe.
2
Verwarnung: gleich lang, aber mit Vorgeschichte dein Fall
Zu vielab 16 km/h innerorts · 21 ausserorts · 26 Autobahn
Probezeitunverändert — Art. 15a Abs. 3 SVG nennt nur mittelschwere und schwere Widerhandlungen.
Vorgeschichte2 Jahre. Die nächste leichte Widerhandlung ist dann ein Entzug (Art. 16a Abs. 2).
3
Erster Entzug: ein Jahr länger auf Probe dein Fall
Zu vielab 21 km/h innerorts · 26 ausserorts · 31 Autobahn (mindestens 1 Monat); ab 25 km/h innerorts · 30 ausserorts · 35 Autobahn mindestens 3 Monate
Alkoholab 0,8 ‰ (Art. 16c Abs. 1 Bst. b SVG) — oder ab 0,1 ‰ zusammen mit einer weiteren leichten Widerhandlung (Art. 16b Abs. 1 Bst. bbis)
Probezeit+1 Jahr (Art. 15a Abs. 3 SVG). Endet der Entzug noch in der Probezeit, läuft der neue Ausweis auf Probe bis ein Jahr nach dem Ablaufdatum des alten; endet er erst danach, bis ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum des neuen (Art. 35 VZV).
4
Zweiter Entzug in der Probezeit: der Ausweis verfällt dein Fall
Probezeitannulliert (Art. 15a Abs. 4 SVG).
Neuer Ausweisein Lernfahrausweis frühestens 1 Jahr nach der Tat, nur mit verkehrspsychologischem Gutachten (Abs. 5); wer in dieser Zeit trotzdem fährt, wartet 1 weiteres Jahr.
Danachnach bestandener Prüfung wieder ein Ausweis auf Probe (Abs. 6) — und damit wieder 3 Jahre Probezeit (Abs. 1).
9’312Führerausweise auf Probe wurden 2025 in der Schweiz entzogen
— bei 5’645
davon wurde die Probezeit um ein Jahr verlängert. Dazu
3’443 Verwarnungen.
1’278Ausweise auf Probe wurden annulliert — der zweite Entzug in der Probezeit, knapp jeder siebte
der 9’312 Entzüge (ASTRA,
ADMAS Gesamtbericht
2025). Im selben Jahr haben
82’652
Personen den Autoausweis neu erworben (ASTRA,
Führerausweisstatistik
2025).
Alles Weitere zur Probezeit — Dauer, WAB-Kurs, Versicherung — steht auf der Seite
Führerschein auf Probe;
der WAB-Kurs dauert einen Tag und muss
innerhalb von zwölf Monaten nach der Erteilung des Ausweises auf Probe besucht sein (Art. 27a und
27c VZV). Wer die Frist verpasst, wird mit Busse bis 300 Franken bestraft
(Art. 148 VZV); ohne besuchten Kurs gibt es nach der Probezeit keinen unbefristeten Ausweis
(Art. 15b Abs. 2 SVG).
Die Promillegrenze — und die 0,1 für Neulenker
Die Promillegrenze in der Schweiz liegt bei 0,5 Promille
(0,25 mg/l Atemluft); ab 0,8 Promille gilt
die Konzentration als qualifiziert (SR 741.13, Art. 1 und 2). Für
Neulenker in der Probezeit gilt das nicht: für sie — wie für Lernfahrer, Begleitpersonen,
Fahrlehrer und Berufschauffeure — ist Fahren unter Alkoholeinfluss verboten, und Alkoholeinfluss
beginnt bei 0,10 Promille beziehungsweise 0,05 mg/l
(Art. 2a VRV). Praktisch heisst das: null. Ausgenommen sind nur Fahrten mit Fahrzeugen der
Spezialkategorien F, G und M (Art. 2a Abs. 1 Bst. h VRV).
ab 0,10 ‰
0,05 mg/l Atemluft
Für wen
Neulenker in der Probezeit, Lernfahrer, Begleitpersonen, Fahrlehrer, Berufschauffeure
Strafe
Busse (Art. 91 Abs. 1 Bst. b SVG)
Ausweis
leichte Widerhandlung: Verwarnung (Art. 16a Abs. 1 Bst. c); kommt eine weitere leichte Widerhandlung dazu, mittelschwer: Entzug mindestens 1 Monat (Art. 16b Abs. 1 Bst. bbis)
ab 0,50 ‰
0,25 mg/l Atemluft
Für wen
alle
Strafe
Busse (Art. 91 Abs. 1 Bst. a SVG)
Ausweis
leichte Widerhandlung: Verwarnung (Art. 16a Abs. 1 Bst. b); mit einer weiteren leichten Widerhandlung mittelschwer: Entzug mindestens 1 Monat (Art. 16b Abs. 1 Bst. b)
ab 0,80 ‰
0,40 mg/l Atemluft
Für wen
alle
Strafe
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre (Art. 91 Abs. 2 Bst. a SVG)
Bussen für Alkohol am Steuer stehen nicht im Ordnungsbussenkatalog: keine der beiden Bussenlisten
der OBV führt sie auf. Die Busse legt die Strafbehörde fest, nach dem Verschulden und den Verhältnissen
der beschuldigten Person (Art. 106 Abs. 3 StGB; Höchstbetrag 10 000 Franken, Abs. 1).
In der Probezeit gilt dazu die Regel von oben: ein Entzug wegen einer
mittelschweren oder schweren Widerhandlung — also ab 0,8 Promille, oder ab 0,1 mit einer
weiteren leichten Widerhandlung — verlängert die Probezeit um ein Jahr, der zweite annulliert
den Ausweis.
Warum wir keinen Promillerechner anbieten
Ein Promillewert aus Gewicht, Getränken und Stunden ist eine Schätzung nach der
Widmark-Formel, und sie hängt von Magenfüllung, Trinktempo und Abbau ab, die niemand
mitrechnen kann. Bei einer Grenze von 0,5 ist das eine grobe Orientierung; bei 0,1 für Neulenker ist
jede Nachkommastelle erfunden. Die ehrliche Antwort für die Probezeit lautet: null. Wer wissen
will, wie viel Promille man nach zwei Bier hat, findet die Antwort nur im Atemtest — und die
Polizei misst genau den. Wann sie ihn anordnen darf — und was ein Wert auslöst —
steht auf Verkehrskontrolle: was die
Polizei darf.
Mit wie viel Promille darf man Auto fahren?
Unter 0,5 Promille, wenn man nicht zu den Gruppen mit Alkoholverbot gehört — und auch
dann nur, solange man fahrfähig ist (Art. 31 Abs. 2 SVG). Mit Führerausweis auf Probe: gar nicht.
Handy, Gurt, Rotlicht, Vignette, Parkieren: die Festbeträge
Diese Bussen hängen nicht von einer Geschwindigkeit ab; sie stehen als fester Betrag in den
Bussenlisten. Bedingung ist immer: niemand wurde gefährdet oder verletzt und es entstand kein
Schaden — sonst ist es keine Ordnungsbusse mehr, sondern eine Anzeige (Art. 4 Abs. 3 OBG), und
dann geht es auch um den Ausweis.
CHF 100Telefon ohne Freisprecheinrichtung während der FahrtOBV Anhang 1 Ziff. 311
CHF 60Sicherheitsgurt am Steuer nicht getragenOBV Anhang 1 Ziff. 312.1
CHF 100Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» missachtetOBV Anhang 1 Ziff. 304.1
CHF 200Nationalstrasse (Autobahn oder Autostrasse) ohne gültige VignetteOBV Anhang 2 Ziff. 6001
CHF 40Parkzeit überschritten, bis 2 StundenOBV Anhang 1 Ziff. 200 a
CHF 60Parkzeit überschritten, mehr als 2 bis 4 StundenOBV Anhang 1 Ziff. 200 b
CHF 100Parkzeit überschritten, mehr als 4 bis 10 StundenOBV Anhang 1 Ziff. 200 c
CHF 120Parkieren auf dem Trottoir ohne 1,5 m Raum für Fussgänger, bis 60 MinutenOBV Anhang 1 Ziff. 228.1
Handy am Steuer kostet 100 Franken, solange nichts passiert — wer dabei
von der Spur kommt oder jemanden gefährdet, wird angezeigt, und aus der Busse wird eine Massnahme
gegen den Ausweis. Rot über die Ampel ist mit 250 Franken der höchste
Betrag in dieser Tabelle; auch hier gilt: mit Gefährdung Anzeige. Bei der Parkzeit zählt, wie
lange sie überschritten ist. Die 120 Franken fürs Trottoir gelten, wo
Signal oder Markierung das Parkieren nicht ausdrücklich erlauben und für Fussgängerinnen
und Fussgänger keine 1,5 Meter frei bleiben (OBV Anhang 1 Ziff. 228.1);
blosses Halten unter denselben Bedingungen kostet 80 Franken. Wie lange die Parkzeit in der blauen Zone überhaupt läuft — und auf
welche Zeit die Parkscheibe gehört — steht auf
Blaue Zone und Parkscheibe. Welches Schild welches Verbot ausspricht — Halteverbot, Parkverbot, die
gelben Linien — steht auf Parkverbot und Halteverbot: der
Unterschied, alle anderen Signale mit Bedeutung auf
Verkehrszeichen Schweiz. Die 200 Franken ohne gültige Vignette kommen dazu
obendrauf, sobald du auf die Autobahn fährst — ob du eine brauchst und ob Kleber oder E-Vignette, beantwortet
Vignette Schweiz in fünf Fragen.
Der Toleranzabzug: was vom Messwert abgezogen wird
Semistationäre Radaranlage in Ponte Brolla TI, 2019. Foto: NAC,
CC BY-SA 4.0, zugeschnitten,
Wikimedia CommonsMobile Geschwindigkeitskontrolle beim Rastplatz Hexentobel Nord, 2026. Foto: Müllt-Renner,
CC BY-SA 4.0, zugeschnitten,
Wikimedia Commons
Bevor irgendjemand rechnet, wird der Messwert auf die ganze Zahl abgerundet, und davon zieht die
Polizei den Sicherheitsabzug ab (Art. 8 VSKV-ASTRA). Erst der Rest zählt. Genau das tut der
Rechner oben — darum sagt er «gemessen 64,
gerechnet 59», und darum rechnet er
eher zu tief als zu hoch.
Messwert auf dem Radar, auf die ganze Zahl abgerundet64 km/h
Sicherheitsabzug Radar, Messwert bis 100 (Art. 8 Abs. 1 VSKV-ASTRA)− 5 km/h
Gerechnet59 km/h
Höchstgeschwindigkeit in der 50er-Zone50 km/h
Zu viel — damit wird gerechnet9 km/h
Ordnungsbusse, Stufe 6–10 km/h
innerortsCHF 120
Sicherheitsabzug nach Messart und Messwert
Messart
bis 100 km/h
101–150
ab 151
Radar (fester oder mobiler Blitzer)
5
6
7
Laser (Handmessung)
3
4
5
Schwellendetektoren, Abschnittskontrolle
5
6
7
Moving-Radar aus dem fahrenden Polizeiauto
7
8
9
Radar in Kurven (stationär)
10
14
14
Nachfahren ohne kalibriertes System
15
15 %
15 %
Alle Werte in km/h, ausser wo Prozent steht. Beim Nachfahren mit zugelassenem Videosystem gilt der
Abzug aus dem Zulassungsdokument des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) —
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VSKV-ASTRA. Welches Gerät gemessen hat, steht auf dem Bussenzettel oder in
der Anzeige.
Ausweisentzug: Dauer, Verjährung, was du noch fahren darfst
Ab wie viel km/h ist der Ausweis weg?
Gerechnet, also nach dem Toleranzabzug — und mindestens einen Monat (Art. 16b Abs. 2 SVG).
Wer in den 2 Jahren davor schon verwarnt wurde, verliert ihn bereits bei
der nächsten leichten Widerhandlung (Art. 16a Abs. 2).
innerorts, auch in 30er-Zonenab 21 km/h zu viel
ausserorts und auf Autostrassenab 26 km/h
Autobahnab 31 km/h
Wie lange dauert der Entzug mindestens?
Das Gesetz nennt Mindestdauern, und Art. 16 Abs. 3 SVG sagt ausdrücklich, dass sie nicht
unterschritten werden dürfen — auch nicht, wenn jemand den Ausweis beruflich braucht
(so entschieden für einen Taxifahrer in BGE 132 II 234). Mit Vorgeschichte steigt die Dauer
stufenweise:
Mittelschwere Widerhandlung, erster Entzug Art. 16b Abs. 2 Bst. a SVG1 Monat
Schwere Widerhandlung, erster Entzug Art. 16c Abs. 2 Bst. a SVG3 Monate
Mittelschwer, schon ein Entzug in den letzten 2 Jahren Art. 16b Abs. 2 Bst. b SVG4 Monate
Mittelschwer, schon zwei Entzüge in den letzten 2 Jahren Art. 16b Abs. 2 Bst. c SVG9 Monate
Schwer, schon ein mittelschwerer Entzug in den letzten 5 Jahren Art. 16c Abs. 2 Bst. b SVG6 Monate
Schwer, schon ein schwerer Entzug in den letzten 5 Jahren Art. 16c Abs. 2 Bst. c SVG12 Monate
Neuer Entzug, nachdem der Ausweis in den letzten 10 Jahren dreimal entzogen war (mindestens mittelschwer) Art. 16b Abs. 2 Bst. e, 16c Abs. 2 Bst. d SVGunbestimmt, mind. 2 Jahre
Was darf ich während des Entzugs noch fahren?
Der Entzug einer Kategorie entzieht alle Kategorien und Unterkategorien und die
Spezialkategorie F (Art. 33 Abs. 1 VZV). Traktor (G) und Motorfahrrad (M) bleiben, ausser das Amt
entzieht sie ausdrücklich mit (Abs. 4). Eine Bewilligung für berufliche Fahrten während
des Entzugs gibt es nur nach einer leichten Widerhandlung, nicht bei einem Entzug auf unbestimmte
Zeit, und nur, wenn der Ausweis in den 5 Jahren davor höchstens einmal
entzogen war (Abs. 5).
Wann verjährt eine Busse — und wie lange zählt ein Entzug?
Eine Ordnungsbusse ist eine Übertretung; für sie gilt die Frist des Strafgesetzbuchs.
Beim Entzug zählt etwas anderes: wie lange er für die nächste Massnahme ins Gewicht
fällt.
Ordnungsbusse: Strafverfolgung und Strafe verjähren Art. 109 StGB3 Jahre
Eine Verwarnung zählt bei der nächsten leichten Widerhandlung Art. 16a Abs. 2 SVG2 Jahre
Ein früherer Entzug zählt bei einer neuen mittelschweren Widerhandlung Art. 16b Abs. 2 SVG2 Jahre
Ein früherer Entzug zählt bei einer neuen schweren Widerhandlung Art. 16c Abs. 2 SVG5 Jahre
Für den Entzug auf unbestimmte Zeit zählen frühere Entzüge Art. 16b Abs. 2 Bst. e, 16c Abs. 2 Bst. d SVG10 Jahre
Bei Rot über die Ampel — Ausweisentzug?
Ohne Gefährdung ist es eine Ordnungsbusse von 250 Franken (OBV Anhang 1
Ziff. 309.1) und keine Massnahme. Mit Gefährdung wird angezeigt, und das Strassenverkehrsamt stuft
den Fall nach Art. 16a–16c ein — von der Verwarnung bis zum Entzug von mindestens
3 Monaten. Ob ein Fall gefährdend war, entscheidet nicht diese Seite.
Woher diese Zahlen kommen
Recherche und Rechnung:
Dima Makukha, ToDrive ·
Quellen abgelesen am
Jede Zahl stammt aus einem Erlass des Bundes oder seiner Statistik und steht genau einmal im Code
— mit Fundstelle, Stand der Fassung und Abrufdatum. Ändert der Bund den Tarif, ändert
sich eine Datei. Was diese Seite nicht tut: eine Busse für das ordentliche Verfahren schätzen
oder ein Urteil vorhersagen.
Ordnungsbussen
Ordnungsbussenverordnung (OBV),
SR 314.11, Anhang 1 Ziff. 200, 228, 303, 304, 309, 311, 312; Anhang 2 Ziff. 6001 —
Stand 1. August 2026.
Die km/h-Stufen für Verwarnung und Entzug: BGE 132 II 234
(schwere Widerhandlung) und die Praxis der Strassenverkehrsämter — in drei Kantonen
gleichlautend nachgelesen:
Zürich,
Aargau und
Bern. Wo sie
auseinandergehen — die Autostrasse —, steht es im Abschnitt
Verwarnung, Entzug, Raser.
Der ToDrive-Bussenindex — was auf diesem Rechner am häufigsten gerechnet wird — erscheint
hier, sobald 500 Abfragen gezählt sind (bisher
37 seit dem
17. September 2026).
Gezählt werden nur Zone, gerechnete Überschreitung und Probezeit ja/nein — keine Adresse,
kein Cookie, kein Zeitpunkt feiner als der Tag. Bis dahin steht hier keine eigene Statistik.
Diese Tabelle zitieren
Die Zahlen sind frei verwendbar, solange die Quelle genannt wird. Vorschlag:
Quelle: ToDrive-Bussenrechner (todrive.ch) nach OBV Anhang 1, Stand
1. August 2026, abgerufen Oktober 2026.
Fragen zu den Quellen oder ein Fehler gefunden:
über das Kontaktformular. Dieser Rechner ersetzt
weder den Brief des Kantons noch eine Rechtsberatung.
Nächster Schritt
Noch in der Probezeit? Der WAB-Kurs ist Pflicht
Innerhalb von zwölf Monaten nach der Erteilung des Ausweises auf Probe musst du den eintägigen
Weiterausbildungskurs besucht haben — ohne Aufforderung, ohne Erinnerung (Art. 27a und 27c VZV).
Wer die Frist verpasst, zahlt eine Busse bis 300 Franken (Art. 148 VZV); wer den Kurs gar nicht besucht,
bekommt nach der Probezeit keinen unbefristeten Ausweis (Art. 15b Abs. 2 SVG). Wo es ihn gibt, was er
kostet und wie du dich anmeldest, steht auf der Kursseite.