Signale · Parkieren
Parkverbot und Halteverbot: der Unterschied und was ein Verstoss kostet
Im Halteverbot darfst du nicht einmal kurz anhalten; im Parkverbot darfst du halten, solange jemand ein- oder aussteigt oder du etwas auslädst, das Auto aber nicht stehen lassen (Art. 30 Abs. 1 SSV). In Anhang 2 der Signalisationsverordnung heissen das Halteverbotsschild und das Parkverbotsschild «Halten verboten» (2.49) und «Parkieren verboten» (2.50); beide sind blau mit rotem Rand, das erste hat zwei rote Balken, das zweite einen. Ohne Schild sagen die gelben Linien am Strassenrand dasselbe (Art. 79a Abs. 1 und 2 SSV). Das richterliche Parkverbot spricht ein Gericht für ein einzelnes Grundstück aus (Art. 258 Abs. 1 ZPO).
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Der Unterschied in einem Bild
Zwei Balken oder einer
Zum Merken: zwei Balken heissen kein Halten, ein Balken heisst kein Parkieren (Art. 30 Abs. 1 SSV). Beide gelten auf der Strassenseite, auf der sie stehen, bis zur Endetafel (5.06), höchstens aber bis zum Ende der nächsten Verzweigung (Art. 30 Abs. 1 und 3 SSV, Art. 16 Abs. 2 SSV).
Zum Nachschlagen
Darf ich hier stehen?
Wähle, was am Strassenrand steht und was du gerade tust, dann zeigt die Karte die Antwort mit ihrem Artikel.
Ohne JavaScript zeigt diese Karte nur einen Fall: Parkverbot, jemanden aussteigen lassen. Die anderen Fälle beantworten die fünf Fragen und die Abschnitte darunter.
Direkt beantwortet
Fünf Fragen zum Halten und Parkieren
Stand: Oktober 2026. Die Antworten stützen sich auf die Signalisationsverordnung (SSV) Art. 30 und die Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 18, 19 und 41, beide in der Fassung vom 1. Juli 2026. Wir haben jede Antwort mit dem Wortlaut auf fedlex verglichen, zuletzt am 23. September 2026. Signale und Markierungen sind Prüfungsstoff der Basistheorie (Art. 13 Abs. 1 VZV und Anhang 11 Ziff. II.1.1 VZV). In der praktischen Fahrprüfung der Kategorie B ist das Parkieren eine von vier Fahrübungen, aus denen mindestens zwei geprüft werden (Anhang 12 Ziff. III D 2 VZV).
Ja. Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen oder dem Güterumschlag dient (Art. 19 Abs. 1 VRV). Solange du nur hältst, damit jemand aussteigt, parkierst du also nicht, und das Parkverbot untersagt nur das Parkieren (Art. 30 Abs. 1 SSV).
Nein. Das Signal «Halten verboten» untersagt das freiwillige Halten, auch wenn du im Auto bleibst; anhalten darfst du dort nur, wenn der Verkehr dich zwingt, etwa vor dem Rotlicht, in der Kolonne oder am Fussgängerstreifen (Art. 30 Abs. 1 SSV).
So lange, wie das Ausladen dauert, und eine Minutenzahl nennt die Verordnung nicht; gehst du nach dem Ausladen noch in den Laden, parkierst du (Art. 19 Abs. 1 VRV). Neben parkierten Autos darfst du zum Ausladen nur halten, wenn du den Verkehr nicht behinderst (Art. 18 Abs. 4 VRV).
Ja. Steht das Signal «Halten verboten» am Fahrbahnrand, gilt es auch für das angrenzende Trottoir (Art. 30 Abs. 2 SSV). Parkieren darfst du auf dem Trottoir ohnehin nicht, solange es ein Signal oder eine Markierung nicht ausdrücklich erlaubt; ohne eine solche darfst du dort nur zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen halten, es müssen immer mindestens 1,50 Meter für die Fussgänger frei bleiben, und du musst ohne Verzug fertig werden (Art. 41 Abs. 1bis VRV).
Auf Hauptstrassen ausserorts, auf Hauptstrassen innerorts, wenn dann zwei Motorwagen nicht mehr kreuzen könnten, näher als 20 Meter bei Bahnübergängen, auf Brücken, vor fremden Zufahrten sowie auf Radstreifen und der Fahrbahn daneben (Art. 19 Abs. 2 VRV). Dazu überall, wo schon das Halten verboten ist (Art. 19 Abs. 2 Bst. a VRV): an unübersichtlichen Stellen, in Engpässen und neben Hindernissen, auf Einspurstrecken und neben Sicherheitslinien, ununterbrochenen Längslinien und Doppellinien, wenn keine 3 Meter Durchfahrt frei bleiben, auf Verzweigungen und näher als 5 Meter vor und nach der Querfahrbahn, auf und neben dem Fussgängerstreifen und ohne Halteverbotslinie auch näher als 5 Meter davor, auf Bahnübergängen, in Unterführungen und vor Signalen, die du verdecken würdest (Art. 18 Abs. 2 VRV).
Die Definition
Halten oder Parkieren: wo die Grenze liegt
Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient (Art. 19 Abs. 1 VRV). Dieselbe Bestimmung nennt keine Minutenzahl und sagt nichts dazu, ob jemand im Auto sitzt; es zählt nur, wozu du hältst.
Daraus ergibt sich der Unterschied zwischen Parkverbot und Halteverbot. Das Parkverbot untersagt nur das Abstellen, und ausladen oder jemanden abholen darfst du dort; das Halteverbot untersagt jedes freiwillige Halten und damit auch das (Art. 30 Abs. 1 SSV).
Ohne Schild gelten die Listen in Art. 18 und 19 VRV; die letzte der fünf Fragen oben zählt sie auf. Zwei Abstände darin gelten unterschiedlich. Die 5 Meter vor dem Fussgängerstreifen gehören zum Halteverbot und gelten nur dort, wo keine Halteverbotslinie gemalt ist (Art. 18 Abs. 2 Bst. e VRV). Die 20 Meter beim Bahnübergang gehören zum Parkverbot und gelten immer (Art. 19 Abs. 2 Bst. e VRV).

Zum Ausprobieren
Wie lange darfst du im Parkverbot stehen?
Ja. Solange du nur hältst, damit jemand ein- oder aussteigt, parkierst du nicht.
Die Antwort bleibt dieselbe, wie weit du den Schieber auch ziehst, denn Art. 19 Abs. 1 VRV nennt keine Minutenzahl; es zählt nur, wozu du stehst.
Die Schilder
Halten verboten, Parkieren verboten und die Tafeln darunter
Wo das Verbot anfängt und aufhört, zeigen die Anfangstafel, die Endetafel und die Richtungstafel darunter (Art. 30 Abs. 3 SSV), und die Tafeln 5.10 und 5.11 zeigen zeitweilige Ausnahmen an (Art. 30 Abs. 4 SSV). Die letzten zwei Karten sind Signale für Parkplätze (Art. 48 Abs. 1 SSV). Wie lange du in der Blauen Zone stehen darfst und auf welche Zeit die Scheibe gehört, steht auf Blaue Zone und Parkscheibe.
Wie weit reicht es?
Was die Tafel unter dem Signal bedeutet
Das Verbot gilt ab dem Signal bis zur Endetafel, höchstens aber bis zum Ende der nächsten Verzweigung. Art. 16 Abs. 2 SSV, Art. 30 Abs. 3 SSV
- 2.49Halten verbotenim Alltag: Halteverbot
- Auf dieser Strassenseite darfst du nicht einmal kurz freiwillig anhalten, auch nicht zum Ein- und Aussteigen.
- Was du tust: Weiterfahren; eine Zusatztafel darunter kann Zeiten oder Ausnahmen nennen.
- 2.50Parkieren verbotenim Alltag: Parkverbot
- Das Abstellen des Fahrzeugs ist auf dieser Strassenseite verboten; kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen oder Ausladen bleibt erlaubt.
- Was du tust: Nur so lange stehen, wie das Ein- und Aussteigenlassen oder der Güterumschlag dauert, dann weiterfahren.
- 5.05Anfangstafel
- Unter einem Halte- oder Parkverbot: hier beginnt das Verbot.
- Was du tust: Ab dieser Stelle in Pfeilrichtung nicht mehr halten oder parkieren.
- 5.06Endetafel
- Das Halte- oder Parkverbot endet an dieser Tafel.
- Was du tust: Ab hier darfst du wieder stehen, sofern die allgemeinen Regeln es erlauben.
- 5.07Richtungstafel
- Zeigt, in welche Richtung die Vorschrift oder der Hinweis gilt, zum Beispiel wohin sich das Parkverbot erstreckt.
- Was du tust: Nur die Seite in Pfeilrichtung ist gemeint; die andere bleibt frei.
- 5.10Ausnahmen vom Halteverbot
- Nennt die Zeiten, zu denen das Halteverbot nicht gilt.
- Was du tust: Zu den angegebenen Zeiten gilt statt des Halteverbots, was das Zeichen daneben zeigt; zu allen anderen Zeiten gilt das Halteverbot.
- 5.11Ausnahmen vom Parkierungsverbot
- Nennt die Zeiten, in denen du trotz Parkverbot parkieren darfst.
- Was du tust: Uhrzeit vergleichen, bevor du das Auto stehen lässt.
- 4.17Parkieren gestattetim Alltag: P-Schild
- Hier darfst du parkieren; Beschränkungen stehen auf einer Zusatztafel.
- Was du tust: Innerhalb der markierten Felder parkieren und die Zusatztafel lesen.
- 4.18Parkieren mit Parkscheibeim Alltag: Blaue Zone
- Parkieren nur mit Parkscheibe; ohne Zeitangabe gilt werktags von 8 bis 19 Uhr die beschränkte Parkzeit der Blauen Zone.
- Was du tust: Parkscheibe auf den nächsten Strich nach der Ankunftszeit stellen und sichtbar hinter die Frontscheibe legen.
Eine Parkverbot-Zone beginnt mit einem Zonensignal, dem Signal «Parkieren verboten» auf einer weissen Tafel mit der Aufschrift «ZONE» (Art. 2a Abs. 1 SSV). Das Verbot gilt dann bis zum Ende-Signal der Zone, auch über Verzweigungen hinweg (Art. 2a Abs. 3 SSV), und zulässig ist eine solche Zone nur innerorts (Art. 2a Abs. 2 SSV). Sind in der Zone Parkfelder markiert, darfst du nur innerhalb dieser Felder parkieren (Art. 79 Abs. 6 SSV).
Ein weisses Schild mit den Worten «Parkieren verboten» an einer Hauswand oder Einfahrt ist keines der Signale, die in Anhang 2 der SSV festgelegt sind (Art. 2 Abs. 1bis SSV). Vor einer fremden Einfahrt darfst du trotzdem nicht parkieren, auch wenn dort gar kein Schild steht (Art. 19 Abs. 2 Bst. g VRV).
Das private Verbot mit Busse
Das richterliche Parkverbot: was es ist und was ein Verstoss kostet
Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks und alle anderen, die daran dinglich berechtigt sind, können beim Gericht beantragen, dass jede Besitzesstörung zu unterlassen ist, also auch das Parkieren auf dem Vorplatz (Art. 258 Abs. 1 ZPO). Das Gesetz nennt das ein gerichtliches Verbot (Art. 258 ZPO), im Alltag heisst es richterliches Parkverbot. Es muss öffentlich bekannt gemacht und auf dem Grundstück gut sichtbar angebracht werden (Art. 259 ZPO), deshalb hängen an Einfahrten und Parkplätzen Tafeln mit einem Gerichtsvermerk.
Ein Verstoss wird auf Antrag mit einer Busse bis zu 2'000 Franken bestraft (Art. 258 Abs. 1 ZPO). Willst du ein solches Verbot nicht anerkennen, musst du innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung und der Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben, und die Einsprache macht das Verbot dir gegenüber unwirksam (Art. 260 ZPO).
Ohne Schild, auf dem Boden
Die Markierungen: gelbe Linie, Kreuze, Zickzack
Eine durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand ist eine Halteverbotslinie und verbietet das freiwillige Halten; eine gelbe Linie mit Kreuzen ist eine Parkverbotslinie, ein gelbes Feld mit Diagonalkreuz ein Parkverbotsfeld, und beide verbieten das Parkieren (Art. 79a Abs. 1 und 2 SSV). Steht auf einem Parkverbotsfeld eine Aufschrift wie «Taxi» oder ein Symbol, darfst du dort zum Ein- und Aussteigenlassen oder Ausladen nur halten, wenn du die Berechtigten nicht behinderst (Art. 79a Abs. 1 SSV). Gelbe Zickzacklinien kennzeichnen Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs, und dort darfst du nur halten, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen (Art. 79a Abs. 3 SSV).
- 6.25Halteverbotslinie
- Die durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand verbietet jedes freiwillige Halten.
- Was du tust: Weiterfahren; auch Ein- und Aussteigenlassen ist hier verboten.
- 6.22Parkverbotslinie
- Die gelbe Linie mit Kreuzen am Fahrbahnrand verbietet das Parkieren.
- Was du tust: Kurz halten zum Ein- und Aussteigen ist erlaubt, stehen lassen nicht.
- 6.23Parkverbotsfeld
- Ein gelbes Feld mit Diagonalkreuz verbietet das Parkieren, oft mit einer Aufschrift wie Taxi.
- Was du tust: Nicht parkieren; mit Aufschrift auch nur halten, wenn du die Berechtigten nicht behinderst.
- 6.21Zickzacklinie
- Die gelbe Zickzacklinie markiert eine Bus- oder Tramhaltestelle.
- Was du tust: Hier nur zum Ein- und Aussteigenlassen halten, ohne den Bus zu behindern; nie parkieren.
- 6.18Halteverbotslinie vor Fussgängerstreifen
- Die gelbe Linie vor dem Fussgängerstreifen ist mindestens zehn Meter lang und verbietet das freiwillige Halten auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir.
- Was du tust: Vor dem Streifen nie anhalten, auch nicht, um jemanden aussteigen zu lassen.
Was es kostet
Falsch parkiert: die Busse hängt vom Verstoss ab
Für falsches Halten und Parkieren hat Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11) je nach Verstoss eine eigene Ziffer mit eigener Ordnungsbusse: Halten oder Parkieren im Halteverbot Ziffer 230, Parkieren im Parkverbot Ziffer 250, Halten oder Parkieren auf dem Fussgängerstreifen Ziffer 214, Parkieren vor einer fremden Zufahrt die Ziffern 247 und 248. Wir haben diese Ziffern am 23. September 2026 in der Fassung vom 1. August 2026 nachgelesen. Die Beträge schreiben wir nicht ab, damit nach einer Änderung keine veraltete Zahl stehen bleibt. Unser Bussenrechner rechnet Tempo, Handy, Gurt und Rotlicht aus und nennt fürs Parkieren zwei Festbeträge: überschrittene Parkzeit und Parkieren auf dem Trottoir. Was die Polizei verlangen darf, wenn sie dich am Strassenrand anhält, steht auf Verkehrskontrolle: deine Rechte und Pflichten. Was ein Verstoss in der Probezeit auslöst, steht auf der Seite Führerschein auf Probe.
Selber prüfen
Erkennst du diese vierzehn auf Anhieb?
Das Quiz fragt die vierzehn Signale, Tafeln und Markierungen ab, die auf dieser Seite stehen, in zwei Runden zu sieben. So kommt jedes einmal dran.
Wir zählen anonym mit, welches Zeichen am häufigsten falsch gedeutet wird, und speichern dazu nur Tag, Zeichen und Antwort. Eine Zahl nennen wir erst ab 500 Durchläufen, und so viele sind es noch nicht.
Das ToDrive Signal-Quiz
Sieben Zeichen, je vier Antworten zur Wahl
Jede Frage zeigt eines der vierzehn von dieser Seite. Nach jeder Antwort siehst du sofort, ob sie stimmt, und was es bedeutet.
Nächster Schritt
Kannst du die anderen Signale auch?
Halte- und Parkverbot sind zwei von 184 Signalen und Markierungen, die ToDrive auf der Hauptseite nach Gruppen geordnet und mit ihrer Bedeutung zeigt. Dort fragt dich das ToDrive Signal-Quiz jeweils zehn davon ab. Wie viele Fragen in der Theorieprüfung kommen und wie viele Fehler erlaubt sind, steht unter wie die Theorieprüfung abläuft.
Dazu passt: wie die Theorieprüfung abläuft, die häufigsten Fehler in der Prüfung, was eine Busse in der Probezeit auslöst.
Quellen: Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) Art. 2, 2a, 16, 30, 48, 48a, 64, 65, 77, 79, 79a und Anhang 2 sowie Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11) Art. 18, 19 und 41, beide in der Fassung vom 1. Juli 2026; Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) Art. 258–260 in der Fassung vom 1. Juli 2026; Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11) Anhang 1 in der Fassung vom 1. August 2026; Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) Art. 13, Anhang 11 Ziff. II.1.1 und Anhang 12 Ziff. III D 2 in der Fassung vom 1. Januar 2026. Alle auf fedlex, zuletzt gelesen am 23. September 2026.
Ratgeber
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Blaue Zone und Parkscheibe
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Verkehrskontrolle
Führerausweis, Fahrzeugausweis, Atemlufttest, Handy: was die Polizei bei einer Verkehrskontrolle darf und was nicht. 14 Fragen mit Gesetzesartikel.
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Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung, wie viele Fehler sind erlaubt, wie lange gilt sie, was kostet sie? Alle Antworten für die Schweiz, kurz …
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Der ganze Weg zum Führerschein
Nothelferkurs
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Theorielernen & Theorieanbieter
Theorieprüfung
Der Lernfahrausweis
Fahrstunden
Private Übungsfahrten
VKU Kurs
Autoprüfung
Führerschein auf Probe
WAB Kurs
Unbefristeter Führerschein
Bis 31. Dezember 2026 kommt der Verkehrskundeunterricht (VKU) nach der Theorieprüfung, mit dem Lernfahrausweis (VZV Art. 18 Abs. 2). Ab 1. Januar 2027 kommt er davor: Wer sich zur Theorieprüfung anmeldet, muss ihn besucht haben (VZV Art. 13 Abs. 1ter).