Parkieren · Stand: September 2026

Blaue Zone: wie lange du parkieren darfst — und wie du die Parkscheibe einstellst

Eine Stunde, und die Scheibe zeigt den nächsten Strich nach deiner Ankunft, nicht die Ankunft selbst. Werktags 08:00 bis 19:00, Samstag inbegriffen; sonntags nur mit Zusatztafel. Zwei Ausnahmen kennt fast niemand: ab 11:30 darfst du bis 14:30 stehen, ab 18:00 bis 09:00 am nächsten Morgen.

Regel SSV Art. 48a · 1. Juli 2026 Zeiten SSV Anhang 3 Ziff. 1 Abgelesen 21. September 2026

Der ToDrive-Parkscheiben-Rechner

SSV Anhang 3, Stand 1. Juli 2026
Wann bist du angekommen?

Ohne Javascript rechnet die Seite mit 12:10 Uhr als Beispiel. Die ganze Tabelle der Verordnung steht weiter unten.

Welcher Tag?

Der Samstag ist ein Werktag. Die blaue Zone gilt dort ganz normal, auch wenn keine Tafel es sagt.

Steht eine Dauer auf der Zusatztafel?

Ohne Zusatztafel gilt eine Stunde, dazu die Mittags- und die Nachtregel. Steht eine Dauer auf der Tafel, gilt sie. Mindestens eine halbe Stunde muss sie sein.

Beispiel: angekommen um 12:10 Uhr

Mittagsregel

Scheibe auf
12:30
Weg bis
14:30

Ankunft zwischen 11:30 und 13:29: du darfst bis 14:30 stehen. Das sind 2 Std. 20 Min. statt einer Stunde.

Gerechnet nach der Signalisationsverordnung, Art. 48a und Anhang 3 Ziff. 1, Stand 1. Juli 2026 (in fedlex abgelesen am 21. September 2026). Die Tafel am Platz gilt vor allem, was hier steht. Gemeinden dürfen mit einer Zusatztafel eine andere Dauer und andere Tage anordnen. Schau sie an, bevor du gehst.

Die Parkscheibe richtig einstellen: die Regel, die fast alle falsch machen

Auf welchen Strich die Scheibe gehört1236914:0013:3014:0014:3015:0025 Min.1 Std.13:35Ankunft14:00Scheibe auf den nächsten Strich15:00Weg bisso lange steht das Auto: 1 Std. 25 Min.Nie abrunden und nie auf den nächstgelegenen Strich: immer auf den, der nach der Ankunft kommt.
Der Pfeil gehört auf den nächsten Strich nach deiner Ankunft, nie auf die Ankunftszeit selbst und nie auf den näher liegenden Strich. Art. 48a Abs. 3 SSV. Alles zwischen Ankunft und diesem Strich bekommst du geschenkt – darum ist kurz nach einem Strich der schlechteste Moment zum Parkieren und kurz davor der beste.

Der Pfeil gehört auf den nächsten Strich nach deiner Ankunft, nicht auf die Ankunftszeit selbst.

Die Scheibe hat alle dreissig Minuten einen Strich, also: angekommen um 13:35, Pfeil auf 14:00. Angekommen um 14:00, Pfeil auf 14:30, auch dann, wenn du genau auf dem Strich ankommst.

So steht es in Art. 48a Abs. 3 SSV, und die angebrochene halbe Stunde ist geschenkt: wer pünktlich zur vollen Stunde ankommt, steht 90 Minuten.

Einmal eingestellt, bleibt eingestellt. Die Verordnung sagt es ausdrücklich: «Die Einstellung der Parkscheibe darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden.» Kommst du nach einer Stunde zurück und drehst weiter, parkierst du nicht neu. Du fälschst die Ankunftszeit.

Und die Scheibe gehört gut sichtbar hinter die Frontscheibe (Art. 48a Abs. 4 SSV).

Elektronische Parkscheiben sind in der Schweiz nicht erlaubt. Das Bundesamt für Strassen hat davor gewarnt: solche Scheiben sind im Schweizer Recht nicht vorgesehen, und wer eine benutzt, kann gebüsst werden, auch dann, wenn sie beim Parkieren korrekt arretiert war (ASTRA, Medienmitteilung vom 5. September 2006). Die zulässige Scheibe ist die aus Anhang 3 der Verordnung: mindestens 11 cm breit, 15 cm hoch, blau.

Es gibt sie bei Tankstellen, Gemeindeverwaltungen und den Verkehrsclubs; welche du nimmst, ist egal, solange sie dieser Norm entspricht.

Mittag, Abend, Sonntag: wann du länger stehen darfst als eine Stunde

Wann die blaue Zone gilt00:0006:0012:0018:0000:00Werktag: der Samstag ist einer, ohne dass eine Tafel es sagtScheibe nötig · 08:00–19:00ohne Scheibeohne ScheibeAnkunft 11:30–13:29: stehen bis 14:30Ankunft 18:00–07:59: stehen bis 09:00Sonn- und Feiertagekeine Beschränkung, ausser eine Zusatztafel ordnet eine an
Die blaue Zone ist eine Werktagsregel, und der Samstag ist in der Schweiz ein Werktag – keine Tafel muss das sagen. Die beiden Fenster sind mehr wert als eine Stunde und stehen beide in derselben Tabelle von Anhang 3 der Verordnung; das Nachtfenster läuft über Mitternacht, darum ist es in zwei Stücken gezeichnet. Eine Zusatztafel am Platz gilt vor jeder Stunde, die hier gezeichnet ist.

Die blaue Zone ohne Zusatztafel gilt an Werktagen von 08:00 bis 19:00. Werktag heisst Montag bis Samstag; der Samstag zählt also mit, ohne dass eine Tafel es sagen müsste.

An Sonn- und Feiertagen gilt die Beschränkung nicht, ausser eine Zusatztafel ordnet es ausdrücklich an (Art. 48a Abs. 2 Bst. a SSV).

Innerhalb dieser Zeiten kennt die Verordnung zwei Ausnahmen, und beide stehen in einer Tabelle, die kaum jemand liest:

  • Ankunft 11:30 bis 13:29 stehen bis 14:30
  • Ankunft 18:00 bis 07:59 stehen bis 09:00

Die Mittagsregel ist die teuerste Minute des Tages. Wer um 11:29 ankommt, muss um 12:30 weg, also 61 Minuten. Eine Minute später angekommen, darfst du bis 14:30 stehen: 180 Minuten. Eine Minute später sind 119 Minuten mehr.

Über Nacht darfst du stehen bleiben. Zwischen 19:00 und 07:59 brauchst du gar keine Scheibe, wenn du vor 08:00 wieder wegfährst. Bleibst du länger, stell sie auf den nächsten Strich nach deiner Ankunft: dann darfst du bis 09:00 stehen. Kommst du schon ab 18:00 an, brauchst du die Scheibe. Die Frist bis 09:00 ist dieselbe.

Die ganze Tabelle der Verordnung

Das ist die Tabelle, aus der der Rechner oben eine Zeile holt: SSV Anhang 3 Ziff. 1, Stand 1. Juli 2026. «Auf A folgender Strich» heisst: der nächste Halbstundenstrich nach deiner tatsächlichen Ankunft.

Zulässige Parkdauer in der blauen Zone ohne Zusatztafel, an Werktagen
Tatsächliche Ankunft Scheibe einstellen auf Weg sein bis Das heisst
08:00 – 08:29 08:30 09:30
08:30 – 08:59 09:00 10:00
jede halbe Stunde eine Zeile weiter
11:00 – 11:29 11:30 12:30
11:30 – 13:29 auf A folgender Strich 14:30 die Mittagsregel: bis zu drei Stunden
13:30 – 13:59 14:00 15:00
17:30 – 17:59 18:00 19:00
18:00 – 07:59 auf A folgender Strich 09:00 die Nachtregel: bis am nächsten Morgen

Dazu die Fussnote der Verordnung, wörtlich: «Zwischen 19.00 und 07.59 muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 wieder in den Verkehr eingefügt wird.»

Blau, weiss, gelb: welche Zone was heisst

Die Farbe der Markierung sagt, welche Regel gilt. Parkfelder werden mit durchgezogenen Linien markiert, und die sind weiss, in der blauen Zone blau (Art. 79 Abs. 2 SSV). Gelb am Fahrbahnrand heisst das Gegenteil: hier nicht stehen.

Gelb markierte Parkfelder sind noch einmal etwas anderes: sie sind für bestimmte Benutzergruppen reserviert (Art. 79 Abs. 5 SSV).

  • Blaue Zone

    Parkscheibe hinter die Frontscheibe, eine Stunde, Werktage 08:00–19:00. Das Signal dazu heisst «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18); als Zonentafel mit dem Wort ZONE gilt es für ein ganzes Quartier.

  • Weisse Zone

    Ein gewöhnliches Parkfeld. Ob es etwas kostet und wie lange du stehen darfst, sagt das Schild daneben: Parkuhr, Zusatztafel oder gar nichts. Ohne Schild und ohne Parkuhr gibt es keine Zeitbeschränkung.

  • Gelbe Linien und Kreuze

    Gelb am Fahrbahnrand heisst: hier nicht stehen. Die durchgezogene Linie ist ein Halteverbot, die Linie mit Kreuzen ein Parkverbot, das gelbe Feld ein reservierter Platz. Was welche Form bedeutet, steht auf Parkverbot und Halteverbot.

Und auf Privatgrund? Ein Parkplatz vor einem Laden oder hinter einem Haus gehört dem Eigentümer; dort gelten seine Regeln und nicht die Verordnung. Eine Parkscheibe kann dort verlangt sein, ohne dass eine blaue Markierung auf dem Boden ist, und die Erleichterungen für Gehbehinderte gelten dort ausdrücklich nicht (Art. 20a Abs. 3 VRV).

Länger stehen: die Tagesbewilligung

Musst du den ganzen Tag in der blauen Zone stehen, für Handwerk, Besuch oder einen Umzug, brauchst du eine Tagesbewilligung. Sie kommt von der Gemeinde, nicht vom Bund. Darum ist sie das Einzige an der blauen Zone, das von Ort zu Ort verschieden ist.

Sie heisst je nach Stadt Tageskarte, Besucherkarte, Tagesbewilligung oder «macaron journalier», gilt meist 24 Stunden und wird heute fast überall über eine App gelöst.

Der Preis ist die grösste Ungleichheit an einer Regel, die sonst überall gleich ist: in den zwanzig grössten Städten der Schweiz kostet ein Tag zwischen CHF 5 in Thun und CHF 20 in Genf, Basel, Luzern und Vernier.

Das Vierfache für dieselbe Stunde, die das Bundesrecht überall gleich regelt. Die ganze Tabelle steht weiter unten.

Anwohnerparkkarte und Behindertenparkkarte

Die Anwohnerparkkarte erlaubt es, in der blauen Zone des eigenen Quartiers ohne Zeitbeschränkung zu stehen. Sie kommt von der Gemeinde, ist an die Wohnadresse gebunden und kostet in den zwanzig grössten Städten zwischen CHF 200 in Genf und CHF 710 in Winterthur im Jahr.

Manche Städte verlangen einen Nachweis, dass kein privater Parkplatz zur Verfügung steht; Basel staffelt den Preis nach der Länge des Autos.

Die Parkkarte für behinderte Personen ist etwas anderes: sie kommt vom Kanton, nicht von der Gemeinde. Sie bekommt, wer mit einem ärztlichen Zeugnis eine erhebliche Gehbehinderung nachweist, und wer ein Fahrzeug hält, das nachweislich häufig solche Personen transportiert (Art. 20a Abs. 5 VRV).

Sie erlaubt drei Dinge, und die Verordnung zählt sie einzeln auf:

  • Auf Parkplätzen stehenzeitlich unbeschränkt
  • Wo ein Parkverbot signalisiert oder markiert isthöchstens 3 Stunden
  • In Begegnungszonen ausserhalb der Felderhöchstens 2 Stunden

«Zeitlich unbeschränkt auf Parkplätzen» schliesst die blaue Zone ein, die Scheibe braucht es dort also nicht. Drei Bedingungen gelten immer: der übrige Verkehr darf weder gefährdet noch unnötig behindert werden, in der unmittelbaren Nähe darf kein zeitlich unbeschränkter Parkplatz frei sein, und wer selbst nicht gehbehindert ist, darf die Karte nur benutzen, solange er eine gehbehinderte Person tatsächlich fährt und begleitet.

Die Karte gehört gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Auf privat bewirtschafteten Parkflächen gelten die Erleichterungen nicht.

Richtig im Feld stehen: seitwärts, rückwärts, ganz drin

Muss das ganze Auto im Feld sein? Ja, und die Verordnung sagt es ausdrücklich: «Wo Parkfelder markiert sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden» (Art. 79 Abs. 6 SSV). Ragt das Auto über die Linie hinaus, steht es ausserhalb und damit dort, wo das Parkieren nicht erlaubt ist.

Das gilt nach vorn und hinten genauso wie zur Seite.

Seitwärts parkieren lernst du in der Fahrstunde rückwärts, und das ist kein Zufall: vorwärts braucht es eine deutlich grössere Lücke, weil die Vorderräder fertig eingelenkt haben müssen, bevor das Heck überhaupt in die Nähe des Randsteins kommt.

Rückwärts dreht das Heck in die Lücke, während die Vorderräder noch lenken. Darum reicht spürbar weniger Platz. In der Prüfung kommt es wieder: Manövrieren, Parkieren und Sichern des Fahrzeugs ist eines der Kriterien der praktischen Fahrprüfung.

Rückwärts in ein Feld ist in einem Quartier fast immer die bessere Wahl: Ausfahren geht vorwärts, mit Sicht auf die Strasse. In der Praxis der blauen Zone kommt noch etwas dazu. Stehst du rückwärts, liest du die Zusatztafel beim Aussteigen, statt sie im Rückspiegel zu suchen.

Das ist die Tafel, die darüber entscheidet, ob eine Stunde gilt oder zwei.

Wie eine erste Fahrstunde abläuft und was darin geübt wird, steht auf Erste Fahrstunde: was dich erwartet.

Falsch parkiert: was es kostet

Die Parkzeit zu überschreiten ist eine Ordnungsbusse, und ihre Höhe hängt davon ab, wie lange das Auto zu lange stand. Sie steht in der Ordnungsbussenverordnung des Bundes, nicht bei der Gemeinde. Die Beträge stehen im Bussenrechner und nicht hier; er rechnet sie für jeden Verstoss aus und führt sie nach, wenn der Bund sie ändert.

Zwei Fragen, die oft gestellt werden, beantwortet diese Seite bewusst nicht. Ob sich eine Busse anfechten lässt, hängt vom einzelnen Fall ab und ist eine Rechtsfrage. Eine unbezahlte Ordnungsbusse landet im ordentlichen Verfahren, und was dort sinnvoll ist, sagt kein Rechner. Und eine Busse auf privatem Grund ist gar keine Busse: dort stellt ein privates Unternehmen eine Rechnung, und ob sie berechtigt ist, entscheidet das Vertragsrecht.

In beiden Fällen: die Gemeinde oder eine Rechtsberatung fragen, nicht uns.

Deine Stadt: was eine Tagesbewilligung und eine Anwohnerkarte kosten

Die Regel ist in der ganzen Schweiz dieselbe. Der Preis ist es nicht. Die Geltungszeiten und die Parkdauer stehen im Bundesrecht und gelten von Genf bis St. Gallen gleich; was eine Gemeinde selbst festlegt, ist der Preis dafür, länger zu stehen. Wir haben ihn am 21. September 2026 für die zwanzig grössten Städte der Schweiz auf deren eigenen Seiten nachgelesen: 14 von 20 veröffentlichen einen Tagespreis, 11 einen Jahrespreis.

Wo nichts steht, hat die Stadt es an der Stelle nicht veröffentlicht, an der man es sucht; wir schreiben dann nichts hin.

Die zwanzig grössten Städte, nach dem Preis einer Tagesbewilligung, abgelesen auf den Seiten der Städte am 21. September 2026
Stadt Tagesbewilligung Anwohnerkarte pro Jahr Was dazu zu wissen ist
ThunBE CHF 5.– Gilt 24 Stunden und für alle Zonen, nicht an der Parkuhr. Stadtseite
KönizBE CHF 6.– CHF 360.– Die Tageskarte gibt es nur für Anwohnende der berechtigten Zonen, für deren Besuch, am Schalter des Polizeiinspektorats. Die Anwohnerkarte kostet 30.– im Monat für eine Zone, höchstens zwölf Monate. Stadtseite
BielBE CHF 7.– CHF 330.– Die Tageskarte gilt nicht auf weiss markierten und gebührenpflichtigen Feldern. Die Anwohnerkarte verlangt den Nachweis, dass am Wohnsitz kein privater Parkplatz frei ist. Stadtseite · Anwohnerkarte
LuganoTI CHF 10.– CHF 240.– bis 480.– Tagesbewilligung 10.–, Woche 40.–, höchstens 14 Tage im Jahr pro Fahrzeug. Die Anwohnerbewilligung kostet 40.– im Monat in den zentralen Quartieren und 20.– in den äusseren (erste Bewilligung, Mo–Sa); der Jahrespreis ist das Zwölffache davon. Stadtseite · Anwohnerkarte
St. GallenSG CHF 10.– CHF 360.– / 480.– Mo–Sa 08:00–19:00. Heisst hier Erweiterte Blaue Zone. Anwohner: 30.– im Monat nur tagsüber, 40.– kombiniert. Sonn- und Feiertags gratis. Stadtseite
WinterthurZH CHF 10.– CHF 710.– Mo–Sa 08:00–19:00. Die 710.– sind die Kombikarte Tag und Nacht; sie braucht einen Bedürfnisnachweis. Stadtseite
NeuenburgNE CHF 10.– Für vier Stunden 5.–. Gilt auch an der Parkuhr, wo mehr als 30 Minuten erlaubt sind. Stadtseite
ZürichZH CHF 15.– CHF 300.– Im Kreis 1 (8001) gibt es keine blaue Zone. Stadtseite · Anwohnerkarte
LausanneVD CHF 15.– CHF 500.– Die grüne Karte (15.–) gilt in der blauen Zone, die blaue (24.–) in der Innenstadt. Stadtseite · Anwohnerkarte
BernBE CHF 16.– CHF 264.– Für vier Stunden 9.–. Stadtseite · Anwohnerkarte
GenfGE CHF 20.– CHF 200.– Mo–Sa 08:00–11:30 und 13:30–19:00. Halbtags 10.–. Die Karte heisst hier «macaron». Stadtseite
BaselBS CHF 20.– CHF 312.– bis 492.– Mo–Sa 08:00–19:00. Halbtags 12.–. Die Anwohnerkarte kostet nach Fahrzeuglänge gestaffelt; mit auswärtigen Schildern mehr. Stadtseite · Anwohnerkarte
LuzernLU CHF 20.– CHF 600.– Die Tageskarte gilt 24 Stunden. Stadtseite
VernierGE CHF 20.– Das Tagesmacaron gilt in jeder blauen Zone des Kantons Genf, halbtags 10.–. Ausgegeben wird es von der Fondation des parkings; einen Jahrespreis nennt die Stadt nicht. Stadtseite
BellinzonaTI Die Bewilligungen gibt die Stadtpolizei ab; die Beträge stehen nur in der Gemeindeordnung über die Parkgebühren, nicht auf der Bewilligungsseite. Stadtseite
ChurGR Die Stadt veröffentlicht keine allgemeine Tagesbewilligung für die blaue Zone, nur Ausnahmebewilligungen (16.– pro Tag) und Nachtparkieren (50.– im Monat). Stadtseite
FreiburgFR Seit dem 1. Dezember 2025 ist die erste Stunde auf öffentlichem Grund gratis; die Kontrolle läuft über das Kontrollschild. Stadtseite
La Chaux-de-FondsNE Die Anwohnerkarte gilt in der blauen Zone der Innenstadt nicht — dort zählt nur die Parkscheibe. Sie gehört zur Zone urbaine mit den weissen Zwei-Stunden-Feldern und ist dort gratis, bis auf eine Gebühr von 15.– bis 25.–. Stadtseite
LancyGE Zur blauen Zone und zu Parkbewilligungen veröffentlicht die Stadt keine Preise. Stadtseite
SchaffhausenSH Die Zonenvignette für Anwohnende gibt der Verkehrs- und Parkdienst der Stadtpolizei gegen Gebühr ab; einen Betrag nennt die Stadt auf ihren Seiten nicht. Stadtseite

Die Städte stehen nach dem Tagespreis sortiert, die ohne veröffentlichten Preis am Ende. Geltungszeiten sind nur dort eingetragen, wo die Stadt sie selbst nennt; sonst gilt die Bundesregel oben. Preise ändern sich; die Tafel am Platz und die Seite der Gemeinde gelten vor dieser Tabelle. Ein Fehler gefunden: schreib uns, wir führen nach.

Woher diese Angaben kommen

Recherche und Rechnung: , ToDrive · Quellen abgelesen am

Die Regel kommt aus dem Bundesrecht und steht genau einmal im Code, mit Fundstelle, Stand der Fassung und Abrufdatum. Die Preise der Städte wurden einzeln auf der Seite der jeweiligen Stadt gelesen, nicht aus einem Ratgeber übernommen; jede Zeile der Tabelle verlinkt die Seite, auf der sie steht. Wo Tagespreis und Jahrespreis auf zwei verschiedenen Seiten derselben Stadt stehen, verlinkt sie beide.

Die Regel
Signalisationsverordnung (SSV), SR 741.21, Art. 48a Abs. 1–4 (Parkscheibe), Art. 2a (Zonensignal), Art. 65 Abs. 5 und Art. 79 (Markierungen), Stand 1. Juli 2026.
Die Zeiten
Signalisationsverordnung (SSV), Anhang 3, SR 741.21, Ziff. 1, Tabelle «Zulässige Parkdauer in der Blauen Zone» samt Fussnote, Stand 1. Juli 2026.
Behinderten­parkkarte
Verkehrsregelnverordnung (VRV), SR 741.11, Art. 20a Abs. 1–5, Stand 1. Juli 2026.
Die Busse
Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11, Anhang 1 Ziff. 200, Überschreiten der zulässigen Parkzeit, Stand 1. Januar 2025.
Elektronische Scheiben
Bundesamt für Strassen (ASTRA), Medienmitteilung «Unzulässige Parkscheiben im Umlauf», Stand 5. September 2006.
Welche Städte
Bundesamt für Statistik (BFS), ständige Wohnbevölkerung nach Gemeinde, Tabelle su-d-01.02.03.06, die zwanzig grössten Gemeinden, Stand 31. Dezember 2024.
Die Städte
Zwanzig Gemeinden, je auf ihrer eigenen Seite gelesen am 21. September 2026. Jede Zeile der Tabelle nennt ihre Quelle. Nachgeführt wird jährlich; ein Preis, der nicht auf der Seite der Stadt stand, fehlt in der Tabelle, und geschätzt wird nichts.
Parkzonen-Index
Der ToDrive-Parkzonen-Index zählt, zu welchen Tageszeiten auf diesem Rechner wirklich gerechnet wird. Er erscheint hier, sobald 500 Abfragen beisammen sind (bisher 18 seit dem 21. September 2026). Gezählt werden nur die Ankunftsstunde, Werktag oder Sonntag und die Dauer auf der Zusatztafel: keine Adresse, kein Cookie, kein Ort, keine Minute. Bis dahin steht hier keine eigene Statistik.

Diese Seite gibt die Regel der Verordnung wieder. Sie ist keine Rechtsberatung und sagt nicht, ob eine Busse anfechtbar ist. Die Tafel am Platz gilt vor allem, was hier steht.

Diese Erhebung zitieren

Die Zahlen dürfen weiter

Tagesbewilligung und Anwohnerparkkarte für die blaue Zone in den 20 grössten Schweizer Städten, erhoben von ToDrive am 21. September 2026, https://todrive.ch/blaue-zone-parkieren/

Verwendest du sie in einer Redaktion, einer Fahrschule oder an einer Hochschule, nenn bitte Quelle und Datum. Das Datum gehört dazu: die Zahlen werden nachgeführt, und eine alte Zahl ohne Datum ist eine falsche Auskunft. Wie wir erheben, steht im Methodenteil.

Tabelle als CSV Daten als JSON

Nächster Schritt

Parkieren ist Prüfungsstoff, und die Hälfte davon ist Übung

Die Regel kannst du jetzt. Seitwärts in eine enge Lücke kannst du damit noch nicht. Das ist der Teil, den keine Seite erklärt und jede Fahrschule übt.

Such dir eine in deiner Region und vergleich, was eine Fahrstunde dort kostet. Auf Deutsch muss es nicht sein: es gibt Fahrschulen, die auf Englisch und in acht weiteren Sprachen unterrichten.

In den vier Städten, die auf dieser Seite stehen, sind 75 Fahrschulen bei ToDrive eingetragen: Zürich 0, Bern 15, Basel 10, Luzern 11. Eine Lektion kostet dort im Schnitt zwischen CHF 87 und CHF 96, gerechnet aus ihren eigenen Preisangaben.

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