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Lernfahrausweis Alles was du zum Lernfahrausweis wissen musst!

Veröffentlicht: 4. Januar 2024

Autor Florian Scheller von todrive.ch
Der Lernfahrausweis - Jetzt darfst du in der Schweiz mit dem Blauen L autofahren

Du hast die Theorieprüfung bestanden, Gratulation! Jetzt wird Dir der Lernfahrausweis zugeschickt. Sobald Du ihn in den Händen hältst, kann es losgehen. Was Du alles über den Lernfahrausweis wissen musst, erfährst Du im folgenden Blog. Was du für das Beantragen deines Lernfahrausweis machen und wissen musst, erfährst du im Blog «Lernfahrgesuch einreichen».

Was mich der Lernfahrausweis kostet

Die Kosten für den Lernfahrausweis sind von Kanton zu Kanton verschieden. Je nach Wohnsitz werden Dir zwischen 20 und 80 Franken in Rechnung gestellt. Manche Kantone sind dazu übergegangen, einzelne administrative Schritte zu bündeln. So verlangt beispielsweise der Kanton Luzern für den Lernfahrausweis, die Gesuchsbearbeitung und die Anmeldung zur Theorieprüfung 50 Franken. Für Deinen Budgetplan kann es deshalb wichtig sein, welcher Tarif für welche Leistungen in Deinem Wohnkanton berechnet wird.

Kostenübersicht - hier siehst du wie unterschiedlich die Kosten für die Theorieprüfung und den Lernfahrausweis sind. In jedem Kanton der Schweiz hast du andere Kosten auf dem Weg zum Führerschein.

Wie viel kostet es in der Schweiz den Führerschein zu machen? Diese Frage beantworten wir im Blog «Kostenübersicht Führerschein».

Wie du auf einfache Weise viel Geld sparen kannst auf deinem Weg zum Führerschein, erfährst du im Blog «Kostensparen Führerschein».

Ich habe den Lernfahrausweis verloren

Du hast den Lernfahrausweis verloren? Kein Problem. Du kannst beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnortes online ein Duplikatsgesuch stellen. Für einen neuen Lernfahrausweis brauchst Du wiederum ein farbiges Passfoto und eine Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Pass oder Ausländerausweis). Auch hier variieren die Gebühren je nach Kanton, in Zürich beispielweise liegen sie bei 15 Franken, im Kanton St. Gallen bei 50 Franken.

…und ihn wiedergefunden

Ist der verloren geglaubte Lernfahrausweis wieder aufgetaucht? Dann schicke ihn per Post an das Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons zurück. Sobald ein duplizierter Lernfahrausweis ausgestellt wird, verliert der alte seine Gültigkeit. Du darfst ihn also nicht mehr verwenden.

Wie lange der Lernfahrausweis gültig ist

Der Lernfahrausweis ist genau 2 Jahre lang gültig.

Kann der Lernfahrausweis verlängert werden?

Nein, der Lernfahrausweis kann nicht verlängert werden. Wenn Dein Ausweis abgelaufen ist, kannst Du beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons erneut ein Lernfahrgesuch stellen. Damit fallen die Gebühren erneut an.

Wann und wie ich meinen Lernfahrausweis erhalte

Nach bestandener Theorieprüfung bekommst Du den Lernfahrausweis je nach Kanton direkt beim Strassenverkehrsamt oder er wird Dir innerhalb weniger Tage auf dem Postweg zugeschickt.

Was ich mit dem Lernfahrausweis alles darf – und was nicht

Der Lernfahrausweis ist nicht gleich wie der normale Führerschein - Auf diese Einschränkungen musst du mit dem Blauen L achten

Mit dem Lernfahrausweis kannst Du private begleitete Lernfahrten unternehmen und natürlich auch Fahrstunden bei einem Fahrlehrer oder Fahrlehrerin absolvieren. Letzteren findest Du einfach und übersichtlich beim Schweizer Fahrlehrervergleich.

Deine Begleitperson muss mindestens 24 Jahre alt sein und seit wenigstens 3 Jahren einen gültigen Führerschein für die betreffende Fahrzeugkategorie besitzen. Wer einen Führerausweis auf Probe besitzt, darf Dich bei Deinen Lernfahrten nicht begleiten.

Deine Begleitperson muss darauf achten, dass die Sicherheit gewährleistet ist und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden. Du haftest, wenn Du gegen Verkehrsregeln verstösst. Deine Begleitperson haftet für Vergehen, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigt.

Dazu im Kapitel private Lernfahrten mehr.

Dein Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig. Wenn Du jedoch auch im Ausland üben möchtest, musst Du Dich bei der schweizerischen Botschaft (oder deren konsularischer Vertretung) oder bei den Zolldienststellen des betreffenden Landes über die geltenden Regeln informieren.

Der Schweizer Lernfahrausweis erhälst du nach der Theorieprüfung. Nun darfst du Fahrstunden bei einer Fahrschule nehmen und autofahren üben.

Lernfahrausweis mit 17

Der Bundesrat hat Ende 2018 beschlossen, das Mindestalter für den Erwerb des Lernfahrausweises von 18 auf 17 Jahre zu senken. Diese Gesetzesänderung tritt am 1.1.2021 in Kraft. Das künftige Gesetz sieht vor, dass alle Personen unter 20 Jahren eine 12monatige Lernphase durchlaufen müssen, bevor sie sich der praktischen Fahrprüfung stellen. Darin drückt sich das bundesrätliche Bestreben aus, die Verkehrssicherheit laufend zu erhöhen. Denn je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto geringer ist das Unfallrisiko beim späteren Autofahren.

Wichtig: Wenn Du im Jahr 2003 geboren wurdest, kannst Du den Lernfahrausweis ab dem 1.1.2021 bereits mit 17 Jahren beantragen. Wenn Du den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021 erhältst, kannst Du die praktische Fahrprüfung direkt nach Deinem 18. Geburtstag absolvieren, auch wenn die 12monatige Lernphase noch nicht abgelaufen ist. Ohne diese Übergangsregelung könnten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben, ab 2021 den Führerausweis aufgrund der einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben. Für Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst im Jahr 2022 beantragen, gilt die 12monatige Lernphase in voller Länge.

Hast Du Jahrgang 2002 und Deine Fahrtüchtigkeit über Monate bereits in zahlreichen Lernfahrten geschult, ist es angezeigt, dass Du den Lernfahrausweis noch im Jahr 2020 erwirbst.

Hast du noch Fragen über Autofahren mit 17? Falls ja, beantworten wir sie im Blog »Autofahren mit 17»

Details findest du auch in der Medienmitteilung des ASTRA.

Eine detaillierte Checkliste über den Weg zum Führerschein, haben wir dir im Blog «Detaillierte Checkliste Führerschein» zusammengestellt.

Autofahren mit 17 in der Schweiz - die neue Regel und die Spezialregel für Jahrgänge 2003.
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