Erste Fahrstunde: Die besten Tipps, die du wissen musst
Erste Fahrstunde - was wird gemacht? ✅ Tipps und Tricks ✅ Erste Fahrstunde ohne Angst ✅ Das musst du wissen ✅ Erfahrungen der ersten Fahrstunde
LesenParkieren · Stand: September 2026
Eine Stunde, und die Scheibe zeigt den nächsten Strich nach deiner Ankunft, nicht die Ankunft selbst. Werktags 08:00 bis 19:00, Samstag inbegriffen; sonntags nur mit Zusatztafel. Zwei Ausnahmen kennt fast niemand: ab 11:30 darfst du bis 14:30 stehen, ab 18:00 bis 09:00 am nächsten Morgen.
Regel SSV Art. 48a · 1. Juli 2026 Zeiten SSV Anhang 3 Ziff. 1 Abgelesen 21. September 2026
Ohne Javascript rechnet die Seite mit 12:10 Uhr als Beispiel. Die ganze Tabelle der Verordnung steht weiter unten.
Der Samstag ist ein Werktag. Die blaue Zone gilt dort ganz normal, auch wenn keine Tafel es sagt.
Ohne Zusatztafel gilt eine Stunde, dazu die Mittags- und die Nachtregel. Steht eine Dauer auf der Tafel, gilt sie. Mindestens eine halbe Stunde muss sie sein.
Beispiel: angekommen um 12:10 Uhr
Mittagsregel
Du darfst stehen bleiben
Ankunft zwischen 11:30 und 13:29: du darfst bis 14:30 stehen. Das sind 2 Std. 20 Min. statt einer Stunde.
Gerechnet nach der Signalisationsverordnung, Art. 48a und Anhang 3 Ziff. 1, Stand 1. Juli 2026 (in fedlex abgelesen am 21. September 2026). Die Tafel am Platz gilt vor allem, was hier steht. Gemeinden dürfen mit einer Zusatztafel eine andere Dauer und andere Tage anordnen. Schau sie an, bevor du gehst.
Der Pfeil gehört auf den nächsten Strich nach deiner Ankunft, nicht auf die Ankunftszeit selbst.
Die Scheibe hat alle dreissig Minuten einen Strich, also: angekommen um 13:35, Pfeil auf 14:00. Angekommen um 14:00, Pfeil auf 14:30, auch dann, wenn du genau auf dem Strich ankommst.
So steht es in Art. 48a Abs. 3 SSV, und die angebrochene halbe Stunde ist geschenkt: wer pünktlich zur vollen Stunde ankommt, steht 90 Minuten.
Einmal eingestellt, bleibt eingestellt. Die Verordnung sagt es ausdrücklich: «Die Einstellung der Parkscheibe darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden.» Kommst du nach einer Stunde zurück und drehst weiter, parkierst du nicht neu. Du fälschst die Ankunftszeit.
Und die Scheibe gehört gut sichtbar hinter die Frontscheibe (Art. 48a Abs. 4 SSV).
Elektronische Parkscheiben sind in der Schweiz nicht erlaubt. Das Bundesamt für Strassen hat davor gewarnt: solche Scheiben sind im Schweizer Recht nicht vorgesehen, und wer eine benutzt, kann gebüsst werden, auch dann, wenn sie beim Parkieren korrekt arretiert war (ASTRA, Medienmitteilung vom 5. September 2006). Die zulässige Scheibe ist die aus Anhang 3 der Verordnung: mindestens 11 cm breit, 15 cm hoch, blau.
Es gibt sie bei Tankstellen, Gemeindeverwaltungen und den Verkehrsclubs; welche du nimmst, ist egal, solange sie dieser Norm entspricht.
Die blaue Zone ohne Zusatztafel gilt an Werktagen von 08:00 bis 19:00. Werktag heisst Montag bis Samstag; der Samstag zählt also mit, ohne dass eine Tafel es sagen müsste.
An Sonn- und Feiertagen gilt die Beschränkung nicht, ausser eine Zusatztafel ordnet es ausdrücklich an (Art. 48a Abs. 2 Bst. a SSV).
Innerhalb dieser Zeiten kennt die Verordnung zwei Ausnahmen, und beide stehen in einer Tabelle, die kaum jemand liest:
Die Mittagsregel ist die teuerste Minute des Tages. Wer um 11:29 ankommt, muss um 12:30 weg, also 61 Minuten. Eine Minute später angekommen, darfst du bis 14:30 stehen: 180 Minuten. Eine Minute später sind 119 Minuten mehr.
Über Nacht darfst du stehen bleiben. Zwischen 19:00 und 07:59 brauchst du gar keine Scheibe, wenn du vor 08:00 wieder wegfährst. Bleibst du länger, stell sie auf den nächsten Strich nach deiner Ankunft: dann darfst du bis 09:00 stehen. Kommst du schon ab 18:00 an, brauchst du die Scheibe. Die Frist bis 09:00 ist dieselbe.
Das ist die Tabelle, aus der der Rechner oben eine Zeile holt: SSV Anhang 3 Ziff. 1, Stand 1. Juli 2026. «Auf A folgender Strich» heisst: der nächste Halbstundenstrich nach deiner tatsächlichen Ankunft.
| Tatsächliche Ankunft | Scheibe einstellen auf | Weg sein bis | Das heisst |
|---|---|---|---|
| 08:00 – 08:29 | 08:30 | 09:30 | |
| 08:30 – 08:59 | 09:00 | 10:00 | |
| … | … | … | jede halbe Stunde eine Zeile weiter |
| 11:00 – 11:29 | 11:30 | 12:30 | |
| 11:30 – 13:29 | auf A folgender Strich | 14:30 | die Mittagsregel: bis zu drei Stunden |
| 13:30 – 13:59 | 14:00 | 15:00 | |
| … | … | … | |
| 17:30 – 17:59 | 18:00 | 19:00 | |
| 18:00 – 07:59 | auf A folgender Strich | 09:00 | die Nachtregel: bis am nächsten Morgen |
Dazu die Fussnote der Verordnung, wörtlich: «Zwischen 19.00 und 07.59 muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 wieder in den Verkehr eingefügt wird.»
Die Farbe der Markierung sagt, welche Regel gilt. Parkfelder werden mit durchgezogenen Linien markiert, und die sind weiss, in der blauen Zone blau (Art. 79 Abs. 2 SSV). Gelb am Fahrbahnrand heisst das Gegenteil: hier nicht stehen.
Gelb markierte Parkfelder sind noch einmal etwas anderes: sie sind für bestimmte Benutzergruppen reserviert (Art. 79 Abs. 5 SSV).
Parkscheibe hinter die Frontscheibe, eine Stunde, Werktage 08:00–19:00. Das Signal dazu heisst «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18); als Zonentafel mit dem Wort ZONE gilt es für ein ganzes Quartier.
Ein gewöhnliches Parkfeld. Ob es etwas kostet und wie lange du stehen darfst, sagt das Schild daneben: Parkuhr, Zusatztafel oder gar nichts. Ohne Schild und ohne Parkuhr gibt es keine Zeitbeschränkung.
Gelb am Fahrbahnrand heisst: hier nicht stehen. Die durchgezogene Linie ist ein Halteverbot, die Linie mit Kreuzen ein Parkverbot, das gelbe Feld ein reservierter Platz. Was welche Form bedeutet, steht auf Parkverbot und Halteverbot.
Und auf Privatgrund? Ein Parkplatz vor einem Laden oder hinter einem Haus gehört dem Eigentümer; dort gelten seine Regeln und nicht die Verordnung. Eine Parkscheibe kann dort verlangt sein, ohne dass eine blaue Markierung auf dem Boden ist, und die Erleichterungen für Gehbehinderte gelten dort ausdrücklich nicht (Art. 20a Abs. 3 VRV).
Musst du den ganzen Tag in der blauen Zone stehen, für Handwerk, Besuch oder einen Umzug, brauchst du eine Tagesbewilligung. Sie kommt von der Gemeinde, nicht vom Bund. Darum ist sie das Einzige an der blauen Zone, das von Ort zu Ort verschieden ist.
Sie heisst je nach Stadt Tageskarte, Besucherkarte, Tagesbewilligung oder «macaron journalier», gilt meist 24 Stunden und wird heute fast überall über eine App gelöst.
Der Preis ist die grösste Ungleichheit an einer Regel, die sonst überall gleich ist: in den zwanzig grössten Städten der Schweiz kostet ein Tag zwischen CHF 5 in Thun und CHF 20 in Genf, Basel, Luzern und Vernier.
Das Vierfache für dieselbe Stunde, die das Bundesrecht überall gleich regelt. Die ganze Tabelle steht weiter unten.
Die Anwohnerparkkarte erlaubt es, in der blauen Zone des eigenen Quartiers ohne Zeitbeschränkung zu stehen. Sie kommt von der Gemeinde, ist an die Wohnadresse gebunden und kostet in den zwanzig grössten Städten zwischen CHF 200 in Genf und CHF 710 in Winterthur im Jahr.
Manche Städte verlangen einen Nachweis, dass kein privater Parkplatz zur Verfügung steht; Basel staffelt den Preis nach der Länge des Autos.
Die Parkkarte für behinderte Personen ist etwas anderes: sie kommt vom Kanton, nicht von der Gemeinde. Sie bekommt, wer mit einem ärztlichen Zeugnis eine erhebliche Gehbehinderung nachweist, und wer ein Fahrzeug hält, das nachweislich häufig solche Personen transportiert (Art. 20a Abs. 5 VRV).
Sie erlaubt drei Dinge, und die Verordnung zählt sie einzeln auf:
«Zeitlich unbeschränkt auf Parkplätzen» schliesst die blaue Zone ein, die Scheibe braucht es dort also nicht. Drei Bedingungen gelten immer: der übrige Verkehr darf weder gefährdet noch unnötig behindert werden, in der unmittelbaren Nähe darf kein zeitlich unbeschränkter Parkplatz frei sein, und wer selbst nicht gehbehindert ist, darf die Karte nur benutzen, solange er eine gehbehinderte Person tatsächlich fährt und begleitet.
Die Karte gehört gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Auf privat bewirtschafteten Parkflächen gelten die Erleichterungen nicht.
Muss das ganze Auto im Feld sein? Ja, und die Verordnung sagt es ausdrücklich: «Wo Parkfelder markiert sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden» (Art. 79 Abs. 6 SSV). Ragt das Auto über die Linie hinaus, steht es ausserhalb und damit dort, wo das Parkieren nicht erlaubt ist.
Das gilt nach vorn und hinten genauso wie zur Seite.
Seitwärts parkieren lernst du in der Fahrstunde rückwärts, und das ist kein Zufall: vorwärts braucht es eine deutlich grössere Lücke, weil die Vorderräder fertig eingelenkt haben müssen, bevor das Heck überhaupt in die Nähe des Randsteins kommt.
Rückwärts dreht das Heck in die Lücke, während die Vorderräder noch lenken. Darum reicht spürbar weniger Platz. In der Prüfung kommt es wieder: Manövrieren, Parkieren und Sichern des Fahrzeugs ist eines der Kriterien der praktischen Fahrprüfung.
Rückwärts in ein Feld ist in einem Quartier fast immer die bessere Wahl: Ausfahren geht vorwärts, mit Sicht auf die Strasse. In der Praxis der blauen Zone kommt noch etwas dazu. Stehst du rückwärts, liest du die Zusatztafel beim Aussteigen, statt sie im Rückspiegel zu suchen.
Das ist die Tafel, die darüber entscheidet, ob eine Stunde gilt oder zwei.
Wie eine erste Fahrstunde abläuft und was darin geübt wird, steht auf Erste Fahrstunde: was dich erwartet.
Die Parkzeit zu überschreiten ist eine Ordnungsbusse, und ihre Höhe hängt davon ab, wie lange das Auto zu lange stand. Sie steht in der Ordnungsbussenverordnung des Bundes, nicht bei der Gemeinde. Die Beträge stehen im Bussenrechner und nicht hier; er rechnet sie für jeden Verstoss aus und führt sie nach, wenn der Bund sie ändert.
Zwei Fragen, die oft gestellt werden, beantwortet diese Seite bewusst nicht. Ob sich eine Busse anfechten lässt, hängt vom einzelnen Fall ab und ist eine Rechtsfrage. Eine unbezahlte Ordnungsbusse landet im ordentlichen Verfahren, und was dort sinnvoll ist, sagt kein Rechner. Und eine Busse auf privatem Grund ist gar keine Busse: dort stellt ein privates Unternehmen eine Rechnung, und ob sie berechtigt ist, entscheidet das Vertragsrecht.
In beiden Fällen: die Gemeinde oder eine Rechtsberatung fragen, nicht uns.
Die Regel ist in der ganzen Schweiz dieselbe. Der Preis ist es nicht. Die Geltungszeiten und die Parkdauer stehen im Bundesrecht und gelten von Genf bis St. Gallen gleich; was eine Gemeinde selbst festlegt, ist der Preis dafür, länger zu stehen. Wir haben ihn am 21. September 2026 für die zwanzig grössten Städte der Schweiz auf deren eigenen Seiten nachgelesen: 14 von 20 veröffentlichen einen Tagespreis, 11 einen Jahrespreis.
Wo nichts steht, hat die Stadt es an der Stelle nicht veröffentlicht, an der man es sucht; wir schreiben dann nichts hin.
| Stadt | Tagesbewilligung | Anwohnerkarte pro Jahr | Was dazu zu wissen ist |
|---|---|---|---|
| ThunBE | CHF 5.– | – | Gilt 24 Stunden und für alle Zonen, nicht an der Parkuhr. Stadtseite |
| KönizBE | CHF 6.– | CHF 360.– | Die Tageskarte gibt es nur für Anwohnende der berechtigten Zonen, für deren Besuch, am Schalter des Polizeiinspektorats. Die Anwohnerkarte kostet 30.– im Monat für eine Zone, höchstens zwölf Monate. Stadtseite |
| BielBE | CHF 7.– | CHF 330.– | Die Tageskarte gilt nicht auf weiss markierten und gebührenpflichtigen Feldern. Die Anwohnerkarte verlangt den Nachweis, dass am Wohnsitz kein privater Parkplatz frei ist. Stadtseite · Anwohnerkarte |
| LuganoTI | CHF 10.– | CHF 240.– bis 480.– | Tagesbewilligung 10.–, Woche 40.–, höchstens 14 Tage im Jahr pro Fahrzeug. Die Anwohnerbewilligung kostet 40.– im Monat in den zentralen Quartieren und 20.– in den äusseren (erste Bewilligung, Mo–Sa); der Jahrespreis ist das Zwölffache davon. Stadtseite · Anwohnerkarte |
| St. GallenSG | CHF 10.– | CHF 360.– / 480.– | Mo–Sa 08:00–19:00. Heisst hier Erweiterte Blaue Zone. Anwohner: 30.– im Monat nur tagsüber, 40.– kombiniert. Sonn- und Feiertags gratis. Stadtseite |
| WinterthurZH | CHF 10.– | CHF 710.– | Mo–Sa 08:00–19:00. Die 710.– sind die Kombikarte Tag und Nacht; sie braucht einen Bedürfnisnachweis. Stadtseite |
| NeuenburgNE | CHF 10.– | – | Für vier Stunden 5.–. Gilt auch an der Parkuhr, wo mehr als 30 Minuten erlaubt sind. Stadtseite |
| ZürichZH | CHF 15.– | CHF 300.– | Im Kreis 1 (8001) gibt es keine blaue Zone. Stadtseite · Anwohnerkarte |
| LausanneVD | CHF 15.– | CHF 500.– | Die grüne Karte (15.–) gilt in der blauen Zone, die blaue (24.–) in der Innenstadt. Stadtseite · Anwohnerkarte |
| BernBE | CHF 16.– | CHF 264.– | Für vier Stunden 9.–. Stadtseite · Anwohnerkarte |
| GenfGE | CHF 20.– | CHF 200.– | Mo–Sa 08:00–11:30 und 13:30–19:00. Halbtags 10.–. Die Karte heisst hier «macaron». Stadtseite |
| BaselBS | CHF 20.– | CHF 312.– bis 492.– | Mo–Sa 08:00–19:00. Halbtags 12.–. Die Anwohnerkarte kostet nach Fahrzeuglänge gestaffelt; mit auswärtigen Schildern mehr. Stadtseite · Anwohnerkarte |
| LuzernLU | CHF 20.– | CHF 600.– | Die Tageskarte gilt 24 Stunden. Stadtseite |
| VernierGE | CHF 20.– | – | Das Tagesmacaron gilt in jeder blauen Zone des Kantons Genf, halbtags 10.–. Ausgegeben wird es von der Fondation des parkings; einen Jahrespreis nennt die Stadt nicht. Stadtseite |
| BellinzonaTI | – | – | Die Bewilligungen gibt die Stadtpolizei ab; die Beträge stehen nur in der Gemeindeordnung über die Parkgebühren, nicht auf der Bewilligungsseite. Stadtseite |
| ChurGR | – | – | Die Stadt veröffentlicht keine allgemeine Tagesbewilligung für die blaue Zone, nur Ausnahmebewilligungen (16.– pro Tag) und Nachtparkieren (50.– im Monat). Stadtseite |
| FreiburgFR | – | – | Seit dem 1. Dezember 2025 ist die erste Stunde auf öffentlichem Grund gratis; die Kontrolle läuft über das Kontrollschild. Stadtseite |
| La Chaux-de-FondsNE | – | – | Die Anwohnerkarte gilt in der blauen Zone der Innenstadt nicht — dort zählt nur die Parkscheibe. Sie gehört zur Zone urbaine mit den weissen Zwei-Stunden-Feldern und ist dort gratis, bis auf eine Gebühr von 15.– bis 25.–. Stadtseite |
| LancyGE | – | – | Zur blauen Zone und zu Parkbewilligungen veröffentlicht die Stadt keine Preise. Stadtseite |
| SchaffhausenSH | – | – | Die Zonenvignette für Anwohnende gibt der Verkehrs- und Parkdienst der Stadtpolizei gegen Gebühr ab; einen Betrag nennt die Stadt auf ihren Seiten nicht. Stadtseite |
Die Städte stehen nach dem Tagespreis sortiert, die ohne veröffentlichten Preis am Ende. Geltungszeiten sind nur dort eingetragen, wo die Stadt sie selbst nennt; sonst gilt die Bundesregel oben. Preise ändern sich; die Tafel am Platz und die Seite der Gemeinde gelten vor dieser Tabelle. Ein Fehler gefunden: schreib uns, wir führen nach.
Recherche und Rechnung: Dima Makukha, ToDrive · Quellen abgelesen am
Die Regel kommt aus dem Bundesrecht und steht genau einmal im Code, mit Fundstelle, Stand der Fassung und Abrufdatum. Die Preise der Städte wurden einzeln auf der Seite der jeweiligen Stadt gelesen, nicht aus einem Ratgeber übernommen; jede Zeile der Tabelle verlinkt die Seite, auf der sie steht. Wo Tagespreis und Jahrespreis auf zwei verschiedenen Seiten derselben Stadt stehen, verlinkt sie beide.
Diese Seite gibt die Regel der Verordnung wieder. Sie ist keine Rechtsberatung und sagt nicht, ob eine Busse anfechtbar ist. Die Tafel am Platz gilt vor allem, was hier steht.
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Tagesbewilligung und Anwohnerparkkarte für die blaue Zone in den 20 grössten Schweizer Städten, erhoben von ToDrive am 21. September 2026, https://todrive.ch/blaue-zone-parkieren/
Verwendest du sie in einer Redaktion, einer Fahrschule oder an einer Hochschule, nenn bitte Quelle und Datum. Das Datum gehört dazu: die Zahlen werden nachgeführt, und eine alte Zahl ohne Datum ist eine falsche Auskunft. Wie wir erheben, steht im Methodenteil.
Nächster Schritt
Die Regel kannst du jetzt. Seitwärts in eine enge Lücke kannst du damit noch nicht. Das ist der Teil, den keine Seite erklärt und jede Fahrschule übt.
Such dir eine in deiner Region und vergleich, was eine Fahrstunde dort kostet. Auf Deutsch muss es nicht sein: es gibt Fahrschulen, die auf Englisch und in acht weiteren Sprachen unterrichten.
In den vier Städten, die auf dieser Seite stehen, sind 75 Fahrschulen bei ToDrive eingetragen: Zürich 0, Bern 15, Basel 10, Luzern 11. Eine Lektion kostet dort im Schnitt zwischen CHF 87 und CHF 96, gerechnet aus ihren eigenen Preisangaben.
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